Versicherungen & Riskmanagement

Gebäude- und Fahrhabeversicherung

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Brandschutz

Aktualisiert am 15.11.2023

Das Geschäft vor Feuer und Co. schützen

Wenn es in Ihrem Geschäft brennt oder ein Leitungsbruch den Keller unter Wasser setzt, kann das erhebliche Schäden verursachen. Wie im privaten Bereich die Hausratversicherung empfiehlt sich daher eine Fahrhabeversicherung sowie unter Umständen eine Gebäudeversicherung.

Die Fahrhabeversicherung – je nach Versicherer auch Waren-, Inventar- oder Geschäftssachversicherung genannt – schützt Waren und Einrichtung in Ihrem Betrieb gegen die drei Grundrisiken Feuer/Elementarereignisse, Wasser und Diebstahl sowie gegen Zusatzrisiken wie Glasbruch. Die Gebäudeversicherung, die in den meisten Kantonen obligatorisch ist, brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie Eigentümer des Betriebsgebäudes sind.

Für die Abgrenzung zwischen Gebäude und Fahrhabe erstellt jeder Kanton eine Wegleitung, die auf der Website der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung abrufbar ist. Im Grundsatz gilt: Feste Bestandteile, die zum Gebäude gehören, deckt die Gebäudeversicherung. Mobile Einrichtungen sind über die Fahrhabeversicherung geschützt. Wenn der Betrieb infolge eines der versicherten Risiken stillsteht, deckt eine in die Fahrhabeversicherung integrierte Betriebsunterbruchversicherung die Ausfälle. Im folgenden Factsheet erhalten Sie eine Übersicht über den Deckungsumfang der Sachversicherung.

Beim Vergleich der Prämien verschiedener Anbieter sollten Sie immer auch ein Auge auf die Leistungen haben: Sind zusätzliche Risiken oder Kosten versichert? Können Sie allfällige weitere Bedürfnisse wie eine Maschinenversicherung einschliessen?

Tipp Wenn Sie kleinere Beträge selber zahlen können und nur hohe Schadenfälle versichern wollen, können Sie mit entsprechend höheren Selbstbehalten auch die Prämie senken.

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Feuer- und Elementarschadenversicherung – fast überall obligatorisch

In den meisten Teilen der Schweiz müssen Gebäude obligatorisch gegen Feuer und Elementarschäden versichert werden. 19 Kantone haben dafür eine eigene öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung, bei der sich Gebäudeeigentümer versichern müssen.

In den Kantonen Schwyz, Uri und Obwalden gibt es keine kantonale Gebäudeversicherung – alle Gebäude müssen aber obligatorisch im freien Versicherungsmarkt versichert werden. Einzig in den Kantonen Genf, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg), Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung freiwillig.

Waren und Betriebseinrichtung sind nur in den Kantonen Nidwalden und Waadt obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern. In vielen Mietverträgen steht aber als Auflage, dass der Mieter für seine Fahrhabe eine Sachversicherung haben muss.

Die Schweizer Hagel schützt landwirtschaftliche Kulturen gegen Hagel- und weitere Elementarschäden. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Felder auf diese Weise gegen die Launen des Wetters versichern.

Fahrhabeversicherung und Gebäudeversicherung – die Leistungen im Überblick

Die Fahrhabeversicherung deckt den Ersatz oder die Reparatur folgender Sachen, wenn diese durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurden:

  • Einrichtungen, Anlagen, Maschinen
  • Waren und Verbrauchsmaterial
  • Geldwerte (begrenzt)

Die Gebäudeversicherung bezahlt den Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes im selben Umfang wie vor dem Schadenfall respektive bei einer Beschädigung die tatsächlichen Kosten der Reparatur.

Ebenfalls versichert sind bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen. Das können Aufräumungskosten oder auch Kosten für das Freilegen von Wasserleitungen sein. Massgebend sind dafür immer die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Wasserschaden versus Elementarschaden

Wasserschaden ist in der Versicherungswelt nicht gleich Wasserschaden. Vielmehr wird unterschieden zwischen Wasserschäden und Elementarschäden. Bei Hochwasser und Überschwemmung denken Laien automatisch an Wasser – im versicherungstechnischen Sinn handelt es sich dabei aber um einen Elementarschaden, der unter das Risiko Feuer/Elementarereignis fällt. Ob ein Risiko zum Bereich Elementarschaden gehört oder als Wasserschaden gilt, wird nach klaren Kriterien entschieden.

Ein klassischer Wasserschaden liegt in folgenden Situationen vor:

  • Aus Wasserleitungen im Haus oder aus Geräten, die daran angeschlossen sind (zum Beispiel Waschmaschine), tritt Wasser aus.
  • Das Dach beginnt aufgrund von Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser zu rinnen.
  • Grund- oder Abwasser staut sich und dringt ins Gebäude.
  • Eine Wasserzuleitung zum Haus bricht, und es entstehen Folgeschäden am Gebäude.
  • Aufgrund von Frost müssen Leitungen aufgetaut werden.
  • Aus dem Tank im Keller läuft Öl aus.
TippEin Blick auf die Leistungen zahlt sich aus. Während die meisten Versicherer die Kosten für das Orten der kaputten Leitung bis zu einer Obergrenze bezahlen, ist die Reparatur in der Regel nicht inbegriffen. Erhöhen Sie den versicherten Betrag, falls Sie teure Plattenbeläge verlegt haben, die bei der Suche nach geborstenen Leitungen beschädigt werden müssen.

Wie ist Diebstahl versichert?

Ihre Diebstahlversicherung ersetzt gestohlene Waren und Einrichtungen, sofern nachweisbar ein Diebstahl passiert ist. Das bedeutet, dass entweder ein Einbruchdiebstahl mit entsprechender Beschädigung (kaputtes Fenster oder Ähnliches) oder aber ein Raub vorliegt, bei dem jemand zum Beispiel mit einer Waffe bedroht wurde.

Für den Inhalt von Tresoren und dergleichen kommt der Versicherer nur auf, wenn diese abgeschlossen waren und die Schlüssel beziehungsweise Codes sorgfältig aufbewahrt wurden.

Der einfache Diebstahl – also die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt – ist in der Geschäftssachversicherung ausgeschlossen. Dies, weil beispielsweise Ladendiebstähle sehr schwer nachzuweisen sind.

TippÜberprüfen Sie Ihre Versicherungssumme für Geldwerte. Das im Tresor aufbewahrte Bargeld sollte diesen Wert nicht übersteigen.

Sonderfall Glasbruch

Haben Sie in der Fahrhabeversicherung das Risiko Glasbruch eingeschlossen, sind sowohl die Mobiliarverglasungen wie Spiegel oder Glastische als auch Gebäudeverglasungen versichert. Wenn Sie Eigentümer Ihres Betriebs­gebäudes sind, ist es deshalb im Normalfall nicht nötig, Glasbruch auch noch in der Gebäude­versicherung einzuschliessen. Sonst zahlen Sie zweimal Prämie für den gleichen Schutz. Als Mieter Ihrer Geschäfts­räumlichkeiten sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Glasbruch in die Fahrhabe­versicherung einschliessen.

Falls Sie allerdings spezielle Schaufenster, Firmenschilder oder Neonbeleuchtungen haben, sollten Sie die Versicherungsdeckung und -summe überprüfen und kontrollieren, ob solche Spezial­verglasungen in Ihrer Versicherungs­police enthalten sind oder ob Sie diese zusätzlich versichern müssen. In der Gebäude­versicherung gibt es die Möglich­keit, Glasbruch für die gesamte Liegen­schaft (dann wären Schaufenster der Mieter eingeschlossen) oder nur für gemeinsam genutzte Räume zu versichern.

All-Risk-Versicherung

Es gibt mittlerweile Produkte auf dem Versicherungsmarkt, die sich nicht mehr klassisch an den versicherten Gefahren orientieren, sondern alles versichern, was nicht ausgeschlossen ist. Diese All-Risk-Versicherungen haben den Vorteil, dass der Schadenhergang an Bedeutung verliert.

Tipp Falls Sie eine All-Risk-Versicherung in Betracht ziehen, lesen Sie die Bedingungen genau und lassen Sie sich gut beraten, was wirklich versichert beziehungsweise was ausgeschlossen ist.

Extended Coverage als Schutz vor Vandalen

Geschäfte, die an exponierter Lage stationiert sind, können in der Sachversicherung die sogenannte Extended Coverage einschliessen. Das kann sinnvoll sein, wenn sich Ihr Laden im Radius von Demonstrationen (zum Beispiel am Zürcher Helvetiaplatz) oder an der Durchgangsstrecke zu grossen Fussballstadien befindet.

Die Extended Coverage versichert die böswillige Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, Plünderungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen und weitere klar definierte Schäden. Zu den versicherten Risiken zählen ferner auch Beschädigungen aufgrund eines Gebäudeeinsturzes, durch den Aufprall eines Fahrzeuges oder durch Verseuchung mit radioaktiven Strahlen.


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Unterversicherung vermeiden

Wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der Ersatzwert, spricht man von einer Unterversicherung. Diese entsteht nicht nur, wenn Sie von Anfang an eine zu tiefe Versicherungssumme festlegen, sondern kann auch im Lauf der Zeit auftreten, wenn Sie Neuanschaffungen tätigen und die Versicherungssumme nicht anpassen.

Im Schadenfall haben Sie dann ein Problem: Der Versicherer kürzt die Leistungen proportional zur Unterversicherung, auch wenn kein Totalschaden vorliegt.

BeispielRobert S. kauft eine Schreinerei mitsamt Inventar und schliesst eine Fahrhabeversicherung über die gemeinsam mit dem Berater definierte Summe von 400'000 Franken ab. Das Geschäft läuft gut, und der Inhaber kauft über die Jahre neue Maschinen hinzu. Acht Jahre nach Betriebsaufnahme brennt es in der Schreinerei. Der Wert des Inventars beträgt zu diesem Zeitpunkt 500'000 Franken. Die Schadensumme beläuft sich auf 100'000 Franken, die Leistung wird jedoch proportional gekürzt: Robert S. muss auf 20'000 Franken verzichten.

Es lohnt sich also, die Versicherungssumme regelmässig zu überprüfen. Sie können dazu die folgende Inventarliste verwenden. Im unten stehenden Factsheet Bewertung erfahren Sie zudem, wie Sie die Versicherungssumme korrekt ermitteln.

TippEine Vorsorgeversicherung dehnt den Versicherungsschutz auf Neuanschaffungen und Wertsteigerungen aus. Diese Zusatzdeckung lohnt sich insbesondere für Unternehmen, die gerade stark wachsen, kostet aber auch eine entsprechende Prämie.

Erstrisikoversicherung ohne Unterversicherung

Für bestimmte Risiken kann man eine Erstrisikoversicherung abschliessen. Das ist eine im Voraus definierte Maximalsumme für ein bestimmtes Risiko, die unabhängig von einer Unterversicherung im Schadenfall ausgezahlt wird. Für Glasbruch wird in der Regel eine Erstrisikoversicherung vereinbart. Auch für Diebstahl ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten (zum Beispiel Material aus einem Baucontainer) kann eine fixe Obergrenze abgemacht sein. Bei der Fahrhabe­versicherung ist einfacher Diebstahl grund­sätzlich ausgeschlossen.

Eine Erstrisikoversicherung ist empfehlenswert, wenn der mögliche Total­schaden viel kleiner ist als die gesamte Versicherungs­summe. In diesem Fall zahlen Sie nur Prämie für das effektive Risiko.

Betriebsunterbruch versichern

Ein Schaden am Gebäude oder an der Fahrhabe kann dazu führen, dass Sie den Betrieb für einige Zeit einstellen müssen. Nach einem grösseren Brand müssen Sie aufräumen, Akten wiederherstellen, beschädigte Einrichtungen ersetzen, unter Umständen verfallen Frischwaren, und Kunden wenden sich ab – je nachdem, was passiert ist und in welchem Bereich Sie tätig sind. Das ist nicht nur zeitintensiv, sondern führt auch zu zusätzlichen Kosten. 

Aber nicht nur ein Brand, sondern auch Hochwasser, ein Rohrbruch oder ein Einbruch können einschneidend sein. Werden beispielsweise sämtliche Computer gestohlen, sodass vorübergehend kein Zugriff auf die internen Programme möglich ist, kann der Betrieb kaum nahtlos weiterlaufen.

Wenn die Produktion stillsteht, der Laden oder das Restaurant geschlossen ist, können die Folgen existenzbedrohend sein. Schliesslich laufen viele Aufwände wie Miete oder Löhne weiter, während Sie auf der anderen Seite keine Einnahmen mehr generieren können. Dieses Risiko können Sie mit der Betriebsunterbruchversicherung abdecken; diese ist ein Bestandteil der Fahrhabeversicherung und in der gleichen Police aufgeführt.

Das leistet die Betriebsunterbruchversicherung

Der Betriebsunterbuch ist immer an ein versichertes Ereignis geknüpft – zum Beispiel wenn ein Rohrbruch die Vorräte unter Wasser setzt und Sie diese zuerst wieder bestellen müssen, bis Sie weiterarbeiten können. Die Versicherung deckt folgende Schäden:

  • Umsatzausfall: Das ist die zwischen dem effektiv erzielten und dem ohne Unterbrechung erwarteten Umsatz. Vom Ausfall abgezogen werden eingesparte Kosten.
  • Mehrkosten infolge eines Sachschadens: Diese können etwa entstehen, wenn Sie Ihrer Kundschaft andere Lösungen anbieten wollen (beispielsweise extern produzieren) oder wenn eine Konventionalstrafe für nicht ausgeführte Aufträge droht.
  • Rückwirkungsschäden: Das sind Schäden, die Ihnen entstehen, wenn ein wichtiger Partner einen Betriebsunterbruch erleidet und nicht liefern kann. Sie sind in den meisten Fällen ebenfalls versichert.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, sich der Gefahren in Ihrem Betrieb bewusst zu werden und ein Notfallszenario für die grössten Risiken zu definieren.

Schaden an Fahrhabe oder Gebäude – so gehen Sie vor

Im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie die zentralen Schritte in die Wege leiten, damit der Versicherer wie vorgesehen bezahlt. Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Kühlen Kopf bewahren
    Ein Raubüberfall, ein Brand oder ein heftiger Wasserschaden können einen ganz schön aus dem Konzept bringen. Tief durchatmen, delegieren und Hilfe annehmen vollbringen im Ernstfall Wunder.
  2. Dokumentieren und allenfalls Polizei einschalten
    Auch wenn Sie bei einem Schaden möglichst schnell aufräumen, reparieren lassen und weiterarbeiten möchten, sollten Sie die Dokumentation nicht vergessen: Machen Sie Fotos vom Schaden und notieren Sie die Details wie Datum, Uhrzeit und Hergang. Bei einem Diebstahl sollten Sie umgehend die Polizei einschalten.
  3. Sofort melden
    Melden Sie den Schadenfall Ihrem Versicherer, bevor Sie aufräumen oder die Reparatur in Auftrag geben. Allenfalls soll zuerst ein Experte sich vor Ort ein Bild machen. Wenn der Versicherer erst vom Schadenfall erfährt, wenn dieser nicht mehr überprüfbar ist, kann das zu Ärger und Kürzungen führen. Als Versicherter müssen Sie den Schaden beweisen können.
  4. Offerten einholen
    Holen Sie Reparaturofferten ein und legen Sie sie dem Versicherer zur Prüfung vor. 

Wenn der Fall klar ist und alle Belege vorliegen, zahlen die Versicherer bei Sachschäden erfahrungsgemäss rasch. Es ist aber zentral, dass Sie Ihren Teil dazu beitragen. Wenn Sie in einem Schadenfall mit Ihrem Versicherer nicht mehr weiterkommen, ist das ein klassischer Fall für die Betriebsrechtsschutzversicherung – oder für eine Beratung durch einen Rechtsexperten.

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