Versicherungen & Riskmanagement

Kasko und Haftpflicht – die Fahrzeugversicherungen

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Fahrzeugversicherungen

Aktualisiert am 01.07.2022

Kasko- und Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei den Fahrzeugversicherungen für das Geschäft geht es wie im privaten Bereich in erster Linie um die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung und um die Kaskoversicherungen.

Daneben gibt es verschiedene Zusatzdeckungen, die Sie abschliessen können – wie Bonusschutz, Insassen- oder Parkschadenversicherung. Prüfen Sie sorgfältig, was davon Sie wirklich benötigen.

Fahrzeuge einlösen und versichern – so gehen Sie vor

Fahrzeugversicherungen gehören zum Standardgeschäft jedes Versicherers und sind entsprechend einfach abzuwickeln. Aber auch hier variieren die Konditionen je nach Unternehmen. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und mehrere Offerten einzuholen. Auch Ihre bestehende Fahrzeugversicherung sollten Sie in einem regelmässigen Turnus neu ausschreiben.

Geht es um Fahrzeuge wie Lieferwagen, die nur dem Geschäft dienen, müssen Sie in der Regel Offerten einholen. Die Versicherung von Firmenfahrzeugen ist insgesamt komplexer als jene eines Privatautos, mit dem in der Regel nur wenige Lenker fahren. Ob viele verschiedene Mitarbeitende am Steuer sitzen, ist dabei genauso relevant wie die Nutzung an sich: Transportunternehmen, Kurierdienste oder Fahrschulen haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse und Prämien.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Offerten, denn einlösen können Sie das Fahrzeug erst, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Diesen Nachweis braucht das Strassenverkehrsamt, um Ihnen die Kontrollschilder auszuhändigen. Für Fahrzeuge ohne Kontrollschilder können Sie übrigens eine Maschinenkaskoversicherung abschliessen.

Frühere Schadenfälle korrekt angeben

Es ist wichtig, dass Sie in der Standardausschreibung die bisherigen Schadenfälle und/oder Führerausweisentzüge richtig angeben. Auch Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben, dürfen Sie nicht vergessen. Gerade bei Firmen, die mehrere Fahrzeuge besitzen, geht schnell mal etwas unter. Doch dann kann Ihnen der Versicherer im Schadenfall falsche Antragsdeklaration vorwerfen und die Leistungen kürzen.

Freie Garagenwahl?

Manche Versicherer haben Partnergaragen, die sie bevorzugen. Ähnlich wie beim Hausarztmodell der Krankenkasse erhalten Sie einen Rabatt, wenn Sie sich zur Reparatur bei einer Partnergarage verpflichten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug stattdessen in einer Garage Ihres Vertrauens reparieren lassen möchten, sollten Sie in der Ausschreibung die freie Garagenwahl ankreuzen.


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Welche Art Fahrzeug möchten Sie versichern?

Flotten- oder Einzelversicherung?

Wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, können Sie eine Flottenversicherung in Betracht ziehen. Damit sind alle Ihre Fahrzeuge in einer Police versichert und Sie profitieren von einem Mengenrabatt. Dieser kommt in der Regel ab fünf Fahrzeugen zum Tragen. Als Faustregel gilt also: Ab dieser Anzahl kann sich eine Flottenversicherung lohnen.

Alle Fahrzeuge in einer Police

Der Vorteil der Flottenversicherung ist, dass Sie alle möglichen Fahrzeugarten darin kombinieren können: Vom Smart bis zum Lastwagen sind alle auf Ihren Betrieb eingelösten Fahrzeuge eingeschlossen. Einzig Motorräder sind bei manchen Anbietern nicht in der Flotte mitversichert.

Das macht es für Sie im Schadenfall einfacher. Zudem gibt es nebst Modellen mit Bonusstufen auch Lösungen mit fixen Prämien. Bei Letzteren müssen Sie nach einem Schaden keine Prämienerhöhung in Kauf nehmen. Das ist ein Vorteil gegenüber der Einzelversicherung, denn dort führt ein Schadenfall in der Regel zu einem Bonusverlust – es sei denn, Sie bezahlen eine Zusatzprämie für den Bonusschutz

Gut zu wissen Eine Garantie für immer ist allerdings auch der Flottenvertrag mit fixer Prämie nicht. Bei einer anhaltend schlechten Schadenbelastung wird der Versicherer früher oder später mit einer Prämienerhöhung oder anderen Sanierungsmassnahmen auf Sie zukommen.

Haftpflichtversicherung fürs Auto

Aufgrund der Kausalhaftung ist die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch. Sie können ein Auto erst einlösen, wenn Sie den Nachweis einer Versicherung vorlegen, und Sie sind ab dem Einlösetag auch prämienpflichtig.

Wer ist über die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert?

Als Halter eines Motorfahrzeugs haften Sie auch für Schäden, die andere damit verursachen. Das heisst, wer auch immer fährt, ist über Ihre Haftpflichtversicherung automatisch versichert. Es gelten aber unterschiedliche Selbstbehalte: So haben Junglenker bis 25 bei den meisten Versicherern 1'000 Franken Selbstbehalt, ältere Neulenker während der ersten zwei Jahre 500 Franken. Für die anderen Lenker ist der Selbstbehalt frei wählbar. Viele Betriebe verzichten – trotz Prämienreduktion – auf einen Selbstbehalt und profitieren im Schadenfall von der vollen Kostenübernahme.

Achtung Wenn Sie im Versicherungsantrag deklarieren müssen, ob Lenker unter 25 Jahren mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, und Sie dies fälschlicherweise verneinen, kann es bei einem Schadenfall mit einem jungen Lenker zu noch höheren Selbstbehalten kommen. Je nach Versicherer müssen Sie dann bis zu 5'000 Franken selbst bezahlen.

Welche Schäden bezahlt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden anderen zufügen. Das können Sachschäden sein, also zum Beispiel die Delle an einem anderen Fahrzeug. Es kann sich aber auch um Personenschäden handeln. Wenn es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Verletzte oder gar Tote gab, kommt die Versicherung für alle Kosten in diesem Zusammenhang auf. 

Als Fahrzeughalter haften Sie unabhängig vom Verschulden für Schäden, die schwächeren Verkehrsteilnehmern – etwa Fussgängern oder Velofahrern – zugefügt werden. Bei einem Unfall mit zwei gleich starken Verkehrsteilnehmern kann die Frage, wer am Unfall schuld ist, zu Streitigkeiten bis vor Gericht führen. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, bezahlt diese den Schaden an Ihrem Fahrzeug und nimmt später Regress auf die Haftpflichtversicherung der anderen Person, falls diese den Schaden verursacht hat.

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen – ein sogenannter passiver Rechtsschutz – gehört bei den meisten Versicherern dazu. Wenn Ihnen jemand die Schuld für einen Verkehrsunfall gibt, den Sie nicht verursacht haben, setzt sich Ihre Haftpflichtversicherung für Sie ein.

Wichtig: Prämien rechtzeitig bezahlen

Wenn Sie die Prämien nicht fristgerecht bezahlen, hat dies weitreichende Konsequenzen. Der Versicherer kann zwar die Leistung nicht einfach ohne Ankündigung einstellen. Er kann aber dem Strassenverkehrsamt eine Meldung machen, worauf dieses eine Verfügung zum Einzug der Nummernschilder ausstellt. Wenn Sie weiterhin nicht zahlen, wird die Polizei die Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis einziehen.

Achtung 14 Tage, nachdem Sie der Versicherer gemahnt hat, erlischt die Deckung – auch wenn die Polizei die Schilder noch nicht eingezogen hat. Insbesondere ein Haftpflichtschaden während des Deckungsunterbruchs kann Ihr Unternehmen finanziell ruinieren. Wenn Sie also die Prämie aus irgendeinem Grund nicht bezahlen können, dürfen Sie keinesfalls weiter mit diesem Fahrzeug fahren. Stellen Sie es auf einen privaten Parkplatz und nehmen es erst wieder in Betrieb, wenn die Prämie bezahlt und das Strassenverkehrsamt darüber informiert ist.

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Kaskoversicherung als Schutz für Sie

Die Kaskoversicherung bezahlt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie nicht selbst verschulden. Deshalb hat ein Schadenfall auch keinen Einfluss auf Ihre Prämie. Die Vollkaskoversicherung hingegen bezahlt fast alle Schäden an Ihrem Fahrzeug. Bei einem Schadenfall wird die Prämie erhöht – es sei denn, Sie haben den Bonusschutz versichert.

Teilkasko gegen Hagel, Diebstahl und Glasbruch

Über die Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert: 

  • Diebstahl
    Sowohl das Entwenden des Fahrzeugs wie auch der Einbruch in ein Fahrzeug sind eingeschlossen. Während fest mit dem Fahrzeug verbundene Sachen wie das eingebaute Navi zum Deckungsumfang gehören, sind lose Sachen nicht automatisch versichert. Gestohlene Gegenstände müssen meist zusätzlich separat versichert werden. 
  • Feuer
    Ein Feuer kann zum Beispiel aufgrund eines Kurzschlusses oder nach einem Blitzeinschlag entstehen. Ob ein brennendes Auto auch bei einem Vandalenakt versichert ist, hängt vom Versicherer respektive von den AVB ab.
  • Unwetterschäden
    Zu Unwetterschäden zählen die typischen Elementarereignisse aus der Sachversicherung, beispielsweise Hagelschäden oder Beschädigungen durch Sturmböen über 75 km/h.
  • Zusammenstoss mit Wildtieren
    Ein Zusammenstoss mit Wildtieren ist nur auf öffentlichen Strassen versichert und nur, wenn es tatsächlich zu einer Kollision gekommen ist. Wer ausweicht und daraufhin einen Unfall hat, ist nur über die Vollkasko versichert.
  • Marderverbiss
    Beim Marderverbiss lohnt sich ein Blick in die AVB: Sind nur die Schäden an Kabel und Co. versichert oder auch die Folgeschäden, wenn beispielsweise die Bremsen wegen Marderverbiss nicht mehr funktionieren und Sie einen Unfall verursachen?
  • Glasbruch
    Glasbruch ist unabhängig vom Ereignis versichert. Schäden an der Scheibe können oft repariert werden. In diesem Fall gilt meist kein Selbstbehalt und viele Versicherer arbeiten dafür mit Partnerfirmen zusammen, die den Schaden direkt vor Ort beheben.

Die Teilkaskoversicherung bezahlt jeweils die Reparatur des Schadens. Liegt ein Totalschaden vor, vergütet die Teilkaskoversicherung den Zeitwert.

Vollkasko gegen Kollision

Die Vollkaskoversicherung deckt auch diejenigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie oder Ihr Personal verschulden oder bei denen das Verschulden unklar ist. Das kann ein Selbstunfall sein, aber auch eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Negative Auswirkungen auf Ihren Bonus können Sie mit Einschluss des Bonusschutzes versichern. Damit stellen Sie sicher, dass Sie nicht mehr Prämie zahlen müssen, wenn Sie oder Ihre Angestellten einen Schaden verursacht haben.

Die Vollkaskoversicherung kommt insbesondere für folgende Schäden an Ihren Fahrzeugen auf:

  • An- oder Aufprall
  • Zusammenstoss (Kollision)
  • Umkippen, Abstürzen, Einsinken
  • Zerkratzen

Bei einem neuen Fahrzeug bezahlt die Vollkaskoversicherung in der Regel während der ersten Monate den Neuwert. Wie lange, ist in den AVB des Versicherers definiert. Danach gilt der Zeitwert.

Tipp Die Vollkasko ist als Rundumschutz sehr komfortabel und kann gerade bei ganz neuen Fahrzeugen sowie, wenn viele verschiedene Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind, zusätzliche Sicherheit bieten. Sie ist aber auch entsprechend teurer als die Teilkasko. Ist ein Fahrzeug fünf bis sieben Jahre alt, sollten Sie eine Umstellung auf Teilkaskodeckung prüfen. Bei geleasten Fahrzeugen ist die Vollkaskoversicherung obligatorisch.

Insassen, Parkschaden, Bonusschutz – Zusatzdeckungen

Die meisten Versicherer bieten heute im Fall einer Panne eine kostenlose Assistance. Falls Sie am Strassenrand stehen bleiben und nicht weiterkommen, wählen Sie nur die entsprechende Notfallnummer, die Sie von der Versicherung erhalten haben. Wichtig ist, dass Sie nicht einen Abschleppdienst Ihrer Wahl anrufen und danach die Rechnung dem Versicherer zustellen – in diesem Fall besteht keine Deckung!

Weitere Zusatzdeckungen in der Fahrzeugversicherung sollten Sie sorgfältig prüfen. Oft handelt es sich um Absicherungen für Schäden, die normalerweise schon in anderen Versicherungen gedeckt sind.

Insassenversicherung – wenn Mitfahrende verletzt werden

Die Insassenversicherung bezahlt die Arztkosten, den Spitalaufenthalt und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit verletzten Insassen entstehen. Zudem enthält sie Leistungen im Todesfall oder bei Invalidität, die unabhängig von Leistungen anderer Gesellschaften ausgerichtet werden. Allerdings sind gerade die Heilungskosten in den meisten Fällen schon über andere Versicherungen gedeckt – in erster Linie über die obligatorische Unfallversicherung der mitfahrenden Person oder, wenn diese keine Unfallversicherung hat, über die Krankenkasse.

Der Vorteil der Unfalldeckung in der Autoversicherung besteht also im Wesentlichen darin, dass sie schnell und unbürokratisch zahlt, bevor das Verschulden geklärt ist. Eine Insassenversicherung ist zudem dann sinnvoll, wenn Sie häufig ausländische Personen mitfahren lassen, von denen Sie nicht wissen, ob sie genügend gegen Unfälle versichert sind.

Mitgeführte Sachen

Der Schaden, den ein Einbruch in Ihr Auto verursacht hat, bezahlt die Teilkaskoversicherung. Wollen Sie, dass auch mitgeführte Sachen versichert sind, müssen Sie dies in der Regel als Zusatzdeckung einschliessen. Dann kommt die Fahrzeugversicherung auch für entwendete Sachen wie Laptop, Handy oder die teure Sonnenbrille auf. Beachten Sie dazu die AVB.

Auch diese Deckung besteht oft schon in anderen Policen: Wenn Ihre Mitarbeitenden häufig unterwegs sind, haben Sie EDV-Geräte im Umlauf möglicherweise bereits als Zusatz in der Fahrhabeversicherung oder in der EDV-Versicherung eingeschlossen. Private Sachen sind zudem in der Hausratversicherung der Angestellten unter einfachem Diebstahl auswärts gedeckt – vorausgesetzt natürlich, dass diese eine Hausratversicherung abgeschlossen haben.

Parkschäden durch Unbekannte

Die Zusatzdeckung Parkschaden übernimmt Schäden, die an Ihrem parkierten Fahrzeug durch unbekannte Dritte entstehen. Wenn Sie von einem Geschäftstermin zurückkommen und am Heck eine Beule entdecken, ist das über die Parkschadenversicherung und meist ohne Bonusverlust gedeckt. Auch eine Vollkaskoversicherung würde für diesen Schaden aufkommen, allerdings mit Selbstbehalt und Bonusverlust. Beachten Sie die AVB; möglicherweise ist vorgeschrieben, dass Sie die Polizei informieren.

Grundsätzlich wird die Parkschadendeckung nur bei neuen Fahrzeugen angeboten und bei manchen Anbietern gelten Einschränkungen, zum Beispiel eine Deckungslimite bei böswilliger Beschädigung oder ein Ausschluss für Lieferwagen. 

Gut zu wissen Anders als oft angenommen, hat die Parkschadenversicherung nichts mit Schäden zu tun, die Sie beim Parkieren verursachen. Wenn Sie beispielsweise eine Säule touchieren, ist das kein Parkschaden im Sinn der Versicherung. Das wäre höchstens in einer Vollkasko gedeckt.

Ohne Parkschaden- und Vollkaskoversicherung können Sie es bei einem Parkschaden über den Nationalen Garantiefonds (NGF) probieren: Dieser Fonds kommt für Schäden auf, die durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden. Wichtig ist, dass Sie den Schaden unmittelbar nach Entdeckung melden. Ein unabhängiger Experte muss ihn im Auftrag des NGF besichtigen, bevor eine Reparatur in Auftrag gegeben wird.

Bonus- und Grobfahrlässigkeitsschutz

Nach einem selbst verschuldeten Schadenfall steigt Ihre Prämie an. Mit der Zusatzdeckung Bonusschutz können Sie diesen Anstieg verhindern. Der Grobfahrlässigkeitsschutz verhindert, dass die Versicherungsleistungen bei grobfahrlässigem Handeln gekürzt werden – im Strassenverkehr zum Beispiel bei Überfahren einer Sicherheitslinie oder einer roten Ampel oder wenn Insassen den Sicherheitsgurt nicht angeschnallt haben.

Erweiterte Glasdeckung

In der erweiterten Glasdeckung sind nebst den Scheiben und Rückspiegeln zusätzlich Schäden an Scheinwerfern und Blinkern versichert. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen inneren Defekt handelt.

So verhalten Sie sich im Schadenfall

Ihr Versicherer stellt Ihnen ein Unfallprotokoll zur Verfügung, das Sie unbedingt im Auto aufbewahren sollten. Im Ernstfall hilft das Protokoll, an alle wichtigen Informationen zu denken. Beschreiben Sie den Schadenhergang detailliert, und lassen Sie anschliessend das Protokoll von allen involvierten Personen unterzeichnen. Das hilft später, die Frage des Verschuldens zu klären. Schildern Sie den Hergang möglichst eindeutig und sachlich.

Achtung Machen Sie im Unfallprotokoll noch kein Schuldzugeständnis. Möglicherweise sieht Ihr Versicherer die Sache anders als Sie.

Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, ist der Beizug der Polizei obligatorisch. Aber auch bei anderen Schadenfällen, zum Beispiel bei Diebstahl oder einem Zusammenstoss mit Wildtieren, verlangen die Versicherer in der Regel, dass die Polizei eingeschaltet wird. Am besten konsultieren Sie die AVB, damit Sie wissen, wie Sie im Ernstfall handeln müssen. Gerade bei einem grösseren Unfall ist es aber sinnvoll, die Polizei beizuziehen.

Tipp Wie bei anderen Sachversicherungen ist es zentral, dass Sie den Schadenfall melden, bevor Sie eine Reparatur in Auftrag geben. Der Versicherer wird Ihnen mitteilen, ob ein Experte den Schaden vor Ort überprüfen wird oder ob Fotos der Reparaturgarage ausreichen.

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