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Firmengründung im Nebenerwerb

Gründung

Aktualisiert am 20.11.2023

Gründen im Nebenerwerb – das ist wichtig

Ihr Unternehmen im Nebenerwerb zu gründen, ermöglicht Ihnen eine gewisse finanzielle Un­abhängig­keit. Mit minimalem Risiko können Sie testen, ob Sie Ihren Lebens­unterhalt als Ihr eigener Chef, als selbst­ständige Unter­nehmerin bestreiten können. Auch die Nachfrage nach Ihren Produkten oder Dienst­leistungen können Sie über einen längeren Zeit­raum beobachten.

Wenn Sie Ihre Firma im Neben­erwerb gründen, arbeiten Sie im Rahmen einer Teil­zeit­stelle angestellt bei einem Arbeit­geber. Ausschlag­gebend ist, dass das Einkommen im Neben­erwerb deutlich geringer als das Haupt­einkommen ist.

TippAchten Sie darauf, dass das Einkommen aus der festen Anstellung Ihre minimalen Lebens­kosten deckt. Dadurch können Sie ohne Existenz­ängste erste Markt­erfahrungen sammeln.

Auch eine Tätigkeit im Neben­erwerb ist AHV-pflichtig. Sie müssen Ihre Firma also bei der AHV anmelden. Dann bezahlen Sie auf dem Ein­kommen aus der Arbeits­stelle wie bisher Beiträge an die AHV/IV, die Arbeits­losen­versicherung und die Pensions­kasse. Auf dem Einkommen aus Ihrer neuen Firma bezahlen Sie die etwas höheren AHV/IV-Beiträge für Selbst­ständig­erwerbende; wenn Sie einer Pensions­kasse beitreten, auch die BVG-Beiträge.

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Vorteile der Gründung im Nebenerwerb

Ob eine Firmengründung im Neben­erwerb sinn­voll ist, hängt einerseits sehr von der Branche und vom Arbeit­geber ab, andererseits auch von Ihrer persönlichen Situation und dem Stand Ihrer Geschäfts­idee. Das können Gründe sein:

  • Sie sind auf ein regel­mässiges Einkommen ange­wiesen, haben vielleicht Familie, die von Ihnen abhängig ist. Oder Sie möchten das Ein­kommen aus dem Haupt­erwerb zur Quer­finanzierung Ihrer Geschäfts­idee ver­wenden.
  • Ihre Geschäftsidee muss noch reifen und Sie möchten über­prüfen, ob die Nach­frage im Markt vorhanden ist.
  • Sie müssen langwierige Regi­strierungen oder Zu­lassungen abwickeln, zum Bei­spiel für Patente.
  • Ihr Vorgesetzter, Ihre Vorge­setzte im Haupt­erwerb toleriert eine neben­gewerbliche Tätig­keit oder unter­stützt sogar Ihr Vorhaben, indem er oder sie Ihnen für die Zukunft Aufträge anbietet.

Und das sind die Vorteile bei einer Gründung im Neben­erwerb:

  • Finanzielle Absicherung
    Wahrscheinlich der grösste Vorteil: Die wichtigsten Lebens­haltungs­kosten sind durch den Haupt­erwerb nach wie vor gedeckt, Sie können mit viel weniger Druck Ihre Unter­nehmer­tätig­keit starten und Anfangs­fehler in Ihrem eigenen Betrieb finanziell abfangen.
  • Bestehende Geschäfts­kontakte nutzen
    Das durch die haupt­berufliche Tätig­keit entstandene Netz­werk kann sehr förderlich sein, um Ihr eigenes Business bekannt zu machen. Aber Achtung: Sie dürfen Ihrem haupt­beruflichen Arbeit­geber keines­falls Konkurrenz machen oder Kund­schaft abwerben, sonst droht die Kündigung – unter Umständen sogar mit finanziellen Folgen, wenn Sie ein Konkurrenz­verbot im Arbeits­vertrag haben. Informieren Sie Ihre Geschäfts­kundinnen und Geschäfts­kunden erst über Ihre Neu­gründung, wenn der oder die Vorgesetzte das Ein­verständnis gegeben hat.
    Auch bei Gründungen in einer branchen­fremden Sparte können die Geschäfts­bezieh­ungen helfen, Ihr Produkt oder Ihre Dienst­leistung an die Kundinnen und Kunden zu bringen.
  • Aufbau einer robusten Unternehmens­basis
    Dank der finanziellen Absicherung durch Ihren Hauptjob können Sie ohne Gewinn­druck eine trag­fähige Unternehmens­basis aufbauen. Zwar haben Sie weniger Zeit für Ihr eigenes Unternehmen, doch die knappe Zeit zwingt Sie, von Anfang an strukturierte, saubere und geordnete Arbeits­ver­hältnisse zu schaffen. So erreichen Sie lang­fristig eine solide Markt­position. Im Gegensatz dazu verlangt eine Full-Time-Gründung schnell einen gewissen Gewinn und ein Wachs­tum pro Monat. Diese Stress auslösenden Faktoren haben meist Abstriche im Aufbau der Firmen­prozesse zur Folge.
  • Beobachtung des Marktes
    Das Gründen im Neben­erwerb erlaubt Ihnen, den Markt über einen längeren Zeit­raum hinweg zu analysieren und Markt­schwankungen und Trends abzuschätzen. Das verschafft Ihnen enorme Vorteile, gerade wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt voll­ständig auf Ihre eigene Firma setzen wollen.
  • Bessere Bonität
    Finanzierungen und Kredite erhalten Sie von den Banken einfacher, wenn Sie im Neben­erwerb gründen. Dank des Einkommens aus Ihrer haupt­beruflichen Arbeit besteht ein geringeres Ausfall­risiko, sodass Ihre Bonität besser eingestuft wird.
TippLegen Sie bereits vor der Gründung fest, welche Kern­kompetenzen für Ihre neue Firma notwendig sind, und machen Sie sich bewusst, welche davon Sie mitbringen. So erkennen Sie schnell, wo Bereiche Sie fach­kundige Unter­stützung benötigen.

Wichtige Punkte bei einer Gründung im Nebenerwerb

Damit auch bei der Gründung im Nebenerwerb alles korrekt abläuft, sollten Sie insbesondere diese Punkte beachten:

  • Für die Ausübung einiger beruflicher Tätig­keiten – etwa für medi­zinische Berufe, in der Gastro­nomie oder für die Vermögens­verwaltung – ist die Bewilligung von Bund, Kanton und/oder Gemeinde nötig. Das gilt auch für eine neben­berufliche Tätigkeit. Auf EasyGov.swiss finden Sie eine Bewilligungsdatenbank.
  • Beträgt Ihr Jahreseinkommen aus dem Neben­erwerb mehr als 2’300 Franken (Stand 2022), müssen Sie dies der kantonalen Ausgleichskasse melden und auf dem gesamten Betrag Beiträge bezahlen. Liegt das Jahres­einkommen unter diesem Betrag, erhebt die Ausgleichs­kasse nur auf Verlangen Beiträge.
  • Dadurch, dass Sie nur nebenberuflich selbst­ständig sind, dauert es in der Regel länger, bis Sie Ihre Lebens­haltungs­kosten vollständig mit Einkommen aus Ihrer neuen Firma decken können.
  • Trotz der finanziellen Absicherung durch den Haupt­erwerb und des damit ver­bundenen tieferen Drucks kann eine Gründung im Neben­erwerb wegen der Doppel­belastung zu Stress führen. Es besteht die Gefahr, dass Sie schliess­lich keinen Ihrer zwei Jobs richtig machen. Das kann sich gerade in der Anfangs­phase Ihres Unter­nehmens fatal auswirken.
  • Eine Steuerberatung ist gerade bei der Gründung im Neben­erwerb zu empfehlen. Der Geschäfts­ort hat je nach Rechts­form Ihres Unternehmens einen mass­geblichen Einfluss darauf, wie hoch die Steuern auf dem Geschäfts­gewinn ausfallen. Für das Einkommen aus dem Haupt­erwerb sowie für jegliches Privat­vermögen gilt nach wie vor der Steuer­fuss Ihres Wohnorts.
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