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Revisionsstelle

Bei der Wahl der Revisionsstelle gibt es einige Formalitäten zu beachten. Welche das sind und wie Sie beim Wechsel der Revisionsstelle vorgehen, erfahren Sie hier.

Unsere KMU-Einkaufsexperten kennen den Schweizer Markt und arbeiten mit rund 110 qualifizierten Revisionsunternehmen zusammen. So finden sie kostenlos bis zu drei passende Revisionsstellen für Sie.

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Was sind die nötigen Qualifikationen für Revisionsstellen in der Schweiz?

Eine Revisionsstelle muss unabhängig sein und Sie sollen ihr vertrauen können, schliesslich erhält der Revisor interne, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Zahlen und Informationen zu Ihrem Unternehmen. Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Wahl und beim Wechsel der Revisionsstelle am besten vorgehen.

Revisionsstellen müssen diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Staatliche Anerkennung nach Revisionsaufsichtsgesetz (RAG)
  • Unabhängigkeit
  • Sitz in der Schweiz

Mehr zur Wahl der richtigen Revisionsfirma lesen Sie in unserem Einkaufsratgeber, Informationen zu den Kosten für eine Revision erhalten Sie im Kostenplaner.


Welche Aufgaben und Pflichten haben Revisionsstellen?

Die Revisionsstellen übernehmen folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Geschäftsbücher 
  • Berichterstattung über die Prüfung
  • Meldung bei Unregelmässigkeiten
  • Ausserordentliche Prüfungen

Ausserdem prüft ein zugelassener Revisor oder eine Revisionsexpertin den Bericht, der bei einer Sacheinlagegründung nötig ist (mehr zu den Aufgaben lesen Sie in unserem Einkaufsratgeber).


Wie vorgehen bei der Wahl einer Revisionsstelle?

Wenn Sie sich für eine Revisionsfirma entschieden haben, geht es darum, diese als Ihre Revisionsstelle zu wählen und im Handelsregister eintragen zu lassen. Gehen Sie in diesen Schritten vor:

  1. Wenn nötig, Wahlannahmeerklärung einholen: Wird anlässlich der Wahl der Revisionsstelle keine Vertretung der Revisionsfirma vor Ort sein, müssen Sie im Voraus eine Wahlannahmeerklärung einholen. 
  2. Wahl an der Gründerversammlung (bei einer Wahl anlässlich der Firmengründung) oder an einer General- respektive Gesellschafterversammlung (bei einer späteren Wahl)
  3. Anmeldung beim Handelsregisteramt: Nach der Wahl melden Sie die neue Revisionsstelle dem Handelsregisteramt. Dafür benötigen Sie diese Unterlagen:
    1. Anmeldung (unterzeichnet von einer Person mit Einzelzeichnungsberechtigung oder mehreren Personen mit Kollektivunterschrift)
    2. Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle
    3. Protokoll des GV-Beschlusses
Tipp der KMU-EinkaufsexpertenJeder Kanton stellt online jeweils die wichtigsten Formulare und Informationen rund um den Handelsregistereintrag zur Verfügung. Für den Kanton Zürich zum Beispiel finden Sie hier weiterführende Informationen. Informationen zum Handelsregistereintrag finden Sie in unserem Praxisratgeber.


Wechsel der Revisionsstelle

Die Formalitäten beim Wechsel einer Revisionsstelle sind die gleichen wie bei der Anmeldung. Im GV-Beschluss muss aber zusätzlich die Abwahl oder den Rücktritt der bisherigen Revisionsstelle festgehalten sein. Bei einem Rücktritt der bisherigen Revisionsstelle braucht es zudem ein Rücktrittsschreiben.


Für wie lange ist eine Revisionsstelle gewählt?

Die Amtsdauer von Revisionsstellen ist gesetzlich auf maximal drei Jahre ausgelegt, sie kann aber nach Ablauf mit einer Wiederwahl verlängert werden.

Untersteht Ihr Unternehmen der ordentlichen Revision, müssen Sie die Rotationspflicht des Revisionsleiters beachten. Nach dem Revisionsaufsichtsgesetz darf der Revisionsleiter sein Mandat maximal sieben Jahre lang ausführen. Danach muss er eine dreijährige «Abkühlungsphase» einhalten, um Risiken im Zusammenhang mit der Objektivität oder der Betriebsblindheit vorzubeugen.

Tipp der KMU-EinkaufsexpertenDie wichtigsten Auswahlkriterien für die Wahl Ihrer Revisionsstelle finden Sie in unserem Einkaufsratgeber zu Revision.

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Sandro Weber

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