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Revision

Ist Ihr KMU zur Revision verpflichtet und benötigen Sie eine Revisionsstelle? Ob eingeschränkte Revision, ordentliche Revision oder Sacheinlagegründung – in vielen Fällen ist das Hinzuziehen eines Revisors Pflicht. Bei der Auswahl helfen Ihnen unsere Kriterien, Kostenvergleiche und Informationen. Unsere KMU-Einkaufsexperten arbeiten mit über 100 qualifizierten Revisionsexperten in der Schweiz zusammen und finden kostenlos drei passende Revisionsunternehmen für Sie.

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Worauf ist bei der Wahl eines Revisors in der Schweiz zu achten?

Die erste Frage: Gilt die Revisionspflicht auch für Ihr Unternehmen? Das kommt auf die Rechtsform und die Grösse an:

  • Einzelfirmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind von der Revisionspflicht befreit.
  • Hat Ihr Unternehmen eine andere Rechtsform, sind Sie grundsätzlich zur Revision verpflichtet. Für KMU ist dies meist eine eingeschränkte Revision. Wann eine ordentliche Revision nötig ist, sehen Sie in unserer Übersicht zu den Revisionsarten.
  • Viele KMU haben die Möglichkeit eines Opting-out, können also auf die Revision ganz verzichten.

Ist Ihr Unternehmen revisionspflichtig, gilt es, die passende Revisionsfirma zu finden. Bei der Auswahl sind diese Punkte wichtig:

  • Qualifikationen: Handelt es sich beim Anbieter um einen geprüften und zugelassenen Revisor in der Schweiz?
  • Art der Revision: Bietet der Revisor die gewünschte Revisionsart (ordentliche oder eingeschränkte Revision) an?
  • Unabhängigkeit: Ist die Revisionsfirma unabhängig von Ihrem Unternehmen und kann sie den Prüfungsentscheid objektiv fällen? Besonders streng sind die Anforderungen bei der ordentlichen Revision. Bei der eingeschränkten Revision darf ein Revisor unter Umständen an der Buchführung Ihres Unternehmens mitwirken. Was möglich ist und was nicht, kann Ihnen Ihre Treuhänderin sagen, wenn Sie mit ihr über eine mögliche Übernahme der Revision sprechen.
  • Grösse: Passt die Grösse der Revisionsfirma zur Grösse Ihres KMU? Grosse Revisionsunternehmen spezialisieren sich oft auf grosse Unternehmen, während kleinere Revisionsfirmen auf KMU zugeschnittene Angebote offerieren können.
Tipps der KMU-Einkaufsexperten
  • Auch wenn es bei der eingeschränkten Revision unter Umständen zulässig wäre, dass der Revisor an der Buchführung Ihres KMU beteiligt ist, entscheiden Sie sich besser für eine gänzlich unabhängige Revisorin. So vermeiden Sie das Risiko, dass die Bewertung nicht objektiv ist, was auch nach aussen den besseren Eindruck hinterlässt.
  • Mit den heutigen digitalen Möglichkeiten spielt die räumliche Nähe der Revisionsfirma keine grosse Rolle mehr. Bei der Wahl des Revisionsexperten sollten Erfahrung und Kompetenzen klar im Vordergrund stehen.


Welche Arten von Revisionsfirmen gibt es?

Je nach Ausbildung und Qualifikation wird unterschieden zwischen:

  • zugelassenen Revisoren,
  • zugelassenen Revisionsexpertinnen und
  • staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.

Die Details dazu regelt das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG), für die Registrierung ist die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde zuständig.

Für eine eingeschränkte Revision reicht ein zugelassener Revisor, für anspruchsvollere Prüfungsaufgaben verlangt das Gesetz dagegen mindestens einen zugelassenen Revisionsexperten.


Welche Aufgaben übernehmen Wirtschaftsprüfungsfirmen?

Aufgabe einer Wirtschaftsprüfungsfirma ist es, tief in die Strukturen, Risikobereiche und Problemen eines Unternehmens hineinzublicken. Wirtschaftsprüfer prüfen nicht nur die Buchführung (externe Revision), sondern kontrollieren auch, ob die Kontrollsysteme und Geschäftsprozesse tatsächlich funktionieren (interne Revision). Auch bei komplexeren Geschäftsvorgängen – etwa einer Sacheinlageprüfung, einer Unternehmensbewertung oder Liquidationsprüfung –, werden Wirtschaftsprüfungsfirmen hinzugezogen.

Die grossen Wirtschaftsprüfungsfirmen richten ihre Dienstleistung überwiegend auf die komplexen Fragestellungen mittelgrosser und grosser Kapitalgesellschaften aus. Für kleine KMU sind sie meist nicht die idealen Ansprechpartner, diese sind mit einem kleineren Revisions-, Treuhand- oder Steuerbüro meist besser bedient. 


Wie hoch sind die Kosten für eine Revision?

Die Kosten für eine Revision werden meist nach Aufwand und mit fixem Stundensatz berechnet. Beeinflusst werden die Preise hauptsächlich von der Art der Revision (eingeschränkt, ordentlich), der Grösse und der Komplexität Ihrer Firma sowie der Notwendigkeit von branchenspezifischen Kenntnissen. Ein Beispiel:

Eine GmbH mit 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz von CHF 1,5 Mio. muss für eine eingeschränkte Revision mit Kosten von CHF 2'400 bis CHF 5'000 rechnen

Weitere Informationen zu den Kosten für einen Revisor in der Schweiz sowie Kostenbeispiele finden Sie in unserem Kostenplaner.


Was sind die Aufgaben einer Revisionsfirma?

Ein Revisor in der Schweiz nimmt eine externe unabhängige Überprüfung eines Unternehmens, genauer gesagt der Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung) und der Gewinnverwendung, vor. Dabei nimmt er die Geschäftszahlen unter die Lupe und prüft, ob sich darin «wesentlich» falsche Angaben befinden.

Diese objektive und unabhängige Prüfung durch den Revisor dient in erster Linie dem Schutz der Aktionäre oder Gesellschafter und der Gläubiger. Sie bringt aber auch Ihnen als Inhaber oder Inhaberin viel: Kommen bei der Revision der Jahresrechnung Unstimmigkeiten in Ihren Büchern zum Vorschein, können Sie diesen bereits in einem frühen Stadium nachgehen, Geschäftsprozesse verbessern und so als Unternehmen generell Fortschritte erzielen.  Nicht zuletzt, weil auch die Führungs- und Überwachungsprozesse in Ihrem Unternehmen evaluiert werden.

Tipp der KMU-EinkaufsexpertenDie unabhängige Prüfung durch eine Revisionsstelle trägt zur Glaubwürdigkeit und Bonität Ihres KMU bei. Vor allem wenn externe Investoren an Ihrem KMU beteiligt sind, kann sich eine freiwillige Revision lohnen.


Ordentliche Revision oder eingeschränkte Revision – wann haben KMU eine Revisionspflicht?

Jede GmbH, jede AG, jede Genossenschaft ist grundsätzlich zur Revision verpflichtet. Eine Revisionspflicht besteht auch für Vereine und Stiftungen. Ob eine ordentliche oder eine eingeschränkte Revision nötig ist, hängt von der Grösse des Unternehmens und vom Umsatz ab. Das sind die Eckpunkte:

  • Die wenigsten KMU erfüllen die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision, sind also grundsätzlich zur eingeschränkten Revision verpflichtet.
  • Kleine GmbHs und AGs können auch ganz auf eine Revision verzichten – Opting-out –, wenn sie gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten.
  • Keine Revisionspflicht haben Einzelfirmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.   
Gut zu wissenBeschäftigt Ihr Unternehmen weniger als zehn Mitarbeitende, können Sie meist auf eine Revision verzichten und damit viel Zeit und Kosten sparen (Opting-out). Diesen Verzicht müssen Sie beim Handelsregisteramt aktiv mit einer sogenannten KMU-Erklärung beantragen.

Beschäftigen Sie mehr als zehn Mitarbeitende ist eine Revision für Ihre Aktiengesellschaft oder Ihre GmbH Pflicht. Machen Sie sich auf die Suche nach einer passenden Revisionsstelle. Am einfachsten füllen Sie den Bedarfs-Check aus und unsere KMU-Einkaufsexperten vermitteln Ihnen passende Anbieter.

Tipp der KMU-EinkaufsexpertenMehr zur Revisionspflicht und zu den Voraussetzungen für eine ordentliche respektive eingeschränkte Revision finden Sie in unserem Praxisratgeber, dazu eine Vorlage für eine Opting-out-Erklärung.


Welche Revisionsart für welche Firma?

Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte für die verschiedenen Revisionsarten.


Ordentliche Revision – vor allem für grosse Publikumsgesellschaften

Voraussetzungen
Zwingend ist die ordentliche Revision für Aktiengesellschaften, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Pflicht zum Erstellen einer Konzernrechnung 
  • Überschreiten dieser Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
    • Bilanzsumme: CHF 20 Mio.
    • Umsatzerlös: CHF 40 Mio.
    • 250 Vollzeitstellen
  • Aktionäre / Gesellschafter, die mindestens 10% des Aktien- oder Stammkapitals vertreten, fordern eine ordentliche Revision.
  • Die Firma ist an  einer Börse kotiert oder hat Anleihen herausgegeben.

Eine freiwillige Unterstellung ist möglich.

Art des Revisors
Zugelassener Revisionsexperte (für Publikumsgesellschaften: staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen)

Was wird geprüft?

  • (Bilanz, Erfolgsrechnung, Gewinnverwendung)
  • Internes Kontrollsystem (IKS)
  • Risikobeurteilung des VR
  • Weitere (z. B. Konzernrechnung)


Eingeschränkte Revision – häufigste Revisionsart für KMU

Voraussetzungen:
Grundsätzlich nötig ist die eingeschränkte Revision für alle Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, wenn sie die Voraussetzungen für die ordentliche Revision nicht erfüllen – es sei denn, sie verzichten auf die Revision (Opting-out).

Art des Revisors:
Zugelassener Revisor

Was wird geprüft?

  • Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Gewinnverwendung)
  • Evtl. Risikobeurteilung des VR (Verwaltungsrat)


Verzicht auf Revision – Opting-out

Voraussetzungen:
Ein Opting-out ist möglich, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Weniger als 10 Vollzeitstellen (Lehrlinge ausgenommen)
  • Zustimmung aller Aktionäre / Gesellschafter
  • Voraussetzungen für die ordentliche Revision nicht erfüllt
Tipps der KMU-Einkaufsexperten
  • Eine ordentliche Revision benötigen in der Regel nur Grosskonzerne wie IBM, ABB, UBS etc. Für KMU reicht eine eingeschränkte Revision im Normalfall aus.
  • Für ein KMU mit eingeschränkter Revision genügt ein zugelassener Revisor. Für eine ordentliche Revision oder in ganz speziellen Situationen benötigen Sie einen zugelassenen Revisionsexperten.


Wann kann ein Unternehmen auf die Revision verzichten (Opting-out)?

Auf eine Revision verzichten können Sie, wenn

  • Ihr Unternehmen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen zählt (wobei Lehrlinge nicht mitzählen),
  • sämtliche Aktionäre oder Gesellschafter dem Verzicht zustimmen und
  • Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die ordentliche Revision nicht erfüllt.
Gut zu wissenDas Gesetz geht davon aus, dass Ihr Unternehmen eine Revisionsstelle benötigt. Sie müssen deshalb mit einer sogenannten KMU-Erklärung aktiv auf die Revision verzichten – das ist das Opting-out.

Als Gründer oder Gründerin einer AG oder GmbH reichen Sie Ihre Erklärung beim Handelsregisteramt ein.

Für das Opting-out einer bestehenden Gesellschaft müssen Sie dem Handelsregisteramt zusätzlich zur KMU-Erklärung weitere Unterlagen mitschicken, etwa die Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Jahresberichte sowie die Verzichtserklärungen aller Aktionäre oder Gesellschafter. Unter Umständen ist zudem eine Statutenänderung nötig. Lassen Sie sich beraten, etwa von Ihrem Treuhänder oder einer Notarin.

Tipp der KMU-EinkaufsexpertenIm Praxisratgeber unter «Revisionspflicht – auch für Ihr Unternehmen?» finden Sie weitere Informationen zum Opting-out sowie eine Vorlage für die KMU-Erklärung.


Spezialfall Sacheinlagegründung: Braucht es einen Revisor?

Sie wollen bei der Firmengründung einen Teil des nötigen Kapitals als Sacheinlage einbringen, zum Beispiel einen Lieferwagen oder Arbeitsgeräte aus Ihrem Privatbesitz auf die neue Firma übertragen? Dann müssen Sie einen Gründungsbericht erstellen, in dem Sie die Art und den Zustand der Sachwerte beschreiben und sie bewerten. Dieser Bericht muss von einem zugelassenen Revisor geprüft werden (mehr zur Sacheinlagegründung). Dasselbe gilt auch für eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage.


Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.

Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
  • 110 Produkte und Dienstleistungen
  • 14 Jahre Markterfahrung

In aller Kürze – FAQ zur Revision

Der Preis für eine Revision ist abhängig vom Aufwand des Revisors und der Art der Revision. Gemäss der KMU-Kostenvergleiche von Gryps gaben die revisionspflichtigen Schweizer Unternehmen 2019 durchschnittlich diese Beträge für die Revision aus:

  • Für eingeschränkte Revisionen (mit bis zu 10 Mitarbeitenden): CHF 3'560
  • Für ordentliche Revisionen: CHF 15'428

Mehr Informationen und Kostenbeispiele finden Sie in unserem Kostenplaner.

Hauptaufgabe eines Revisors in der Schweiz ist die Überprüfung der Geschäftsbücher der Unternehmen. Daneben hat er diese Pflichten:

  • Berichterstattungspflicht: AAn der Generalversammlung muss ein Revisionsbericht vorgelegt werden. Bei einer ordentlichen Revision muss auch ein Bericht an den Verwaltungsrat gehen.
  • Anzeigepflicht: Stellt der Revisor gesetzliche oder statutarische Verstösse fest, muss er den Verwaltungsrat und allenfalls die Generalversammlung respektive die Gesellschafterversammlung informieren. Wenn der Verwaltungsrat bei einer offensichtlichen Überschuldung nicht handelt, hat der Revisor zudem das zuständige Gericht in Kenntnis zu setzen.

Für die Wahl oder den Wechsel der Revisionsstelle einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH hilft Ihnen die Übersicht über das Vorgehen auf unserer Seite zur Revisionsstelle.

Ein Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüferin schaut noch tiefer in die Strukturen, Risikobereiche und Probleme eines Unternehmens als ein Revisor. Dadurch kann er oder sie Lücken aufzeigen und macht im Idealfall konkrete Vorschläge zur Verbesserung der ganzheitlichen Performance.

Die Wirtschaftsprüfung dient dazu, festzustellen, ob die Finanzberichterstattung eines Unternehmens korrekt durchgeführt wurde und den geltenden Rechnungslegungsstandards entspricht. Dies betrifft insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung mittelgrosser und grosser Kapitalgesellschaften, womit meist eine ordentliche Revision durchgeführt wird.

Für die Revisionspflicht von Vereinen und Stiftungen gelten spezielle gesetzliche Bestimmungen. So sind Vereine grundsätzlich nicht zur Revision verpflichtet, ausser sie überschreiten die – tieferen – Schwellenwerte für eine ordentliche Revision. Unter bestimmten Umständen können zudem Vereinsmitglieder eine eingeschränkte Revision verlangen.

Für Stiftungen gilt zudem, dass grundsätzlich jede Stiftung eine Revision durchführen muss. Nur unter gewissen Bedingungen kann eine Stiftung durch die Aufsichtsbehörde von der Revisionspflicht befreit werden.

Ob ein Unternehmen revisionspflichtig ist, hängt von der Grösse und dem Umsatz ab. Gehen Sie bereits bei der Gründung davon aus, dass Sie die Schwellenwerte für die ordentliche respektive die eingeschränkte Revision nicht erfüllen werden, können Sie zum Gründungszeitpunkt auf einen Revisor verzichten. Das müssen Sie aktiv tun (Opting-out), da der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass jedes Unternehmen revisionspflichtig ist.

Eine Revision gibt Ihnen Sicherheit und hilft, allfällige Probleme wie eine Überschuldung frühzeitig zu erkennen und so zu verhindern. Ein durch den Revisor geprüftes Unternehmen kann dies auch als Qualitätsnachweis nutzen und erscheint gegenüber Behörden und Investoren als vertrauenswürdiger. Es ist deshalb oft sinnvoll, freiwillig eine Revisionsstelle zu wählen, sobald externe Investoren am Unternehmen beteiligt sind.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Beschaffung?

Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

Per E-Mail
Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung