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Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung in der Schweiz ist Teil der freiwilligen 3. Säule der Al­ters­vor­sor­ge. Fnden Sie mit Gryps bis zu drei pas­sen­de Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, die Ihnen eine Lebensversicherung offerieren.

Unsere Übersicht und Tipps, für wen sich eine Lebensversicherung eignet, die ver­schie­denen Arten von Lebensversicherungen und die Steuer­vor­teile, erleichtern Ihnen den Eva­lu­ie­rungs­pro­zess.

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Lebensversicherung in der Schweiz – Das Wichtigste

  • Mit einer Lebensversicherung können Sie jährlich einen vom Bund festgelegten maximalen Betrag von den Steuern abziehen.
  • Die Laufzeit und die Versicherungssumme bestimmen in erster Linie die Prämien. Daneben gibt es in­di­vi­duelle Faktoren wie Alter, Gewicht, Nikotinkonsum etc.

Für wen eignet sich eine Lebens­versicherung?

Absicherung der Familie:
Im Todesfall sorgt eine Lebensversicherung für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Die be­günstigten Per­so­nen werden vor Abschluss der Versicherung festgelegt, lassen sich aber wäh­rend der Laufzeit ändern.

Risikodeckung bei Wohneigentum und Hypothek:
Sie möchten dafür sorgen, dass das Wohn­ei­gen­tum für die Hinterbliebenen weiter tragbar bleibt? Eine Le­bens­ver­sicherung eignet sich hier, um die nötigen Risiken abzudecken.

Absicherung bei Konkubinatspaaren:
Leistungen der Sozial­ver­sicherungen wie z.B. die Pensionskasse werden grundsätzlich nur an verheiratete Paare aus­bezahlt. Damit kann im Todesfall eines Lebens­partners die mögliche Lücke der 1. und 2. Säule geschlossen werden.

Selbstständigkeit als Einzelfirma:
Da bei Inhabern einer Einzelfirma das Einzahlen in die 2. Säule nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, greifen viele Einzelunternehmer auf die 3. Säule zurück, um den finanziellen Lebensstandard während der Pensionierung zu sichern. Eine andere Mög­lichkeit ist, das Unternehmen auch nach Todesfall des Inhabers finanziell ab­zu­si­chern, damit dieses ohne Probleme weitergeführt werden kann.


Lebensversicherung Kosten

Die Prämien einer Lebensversicherung in der Schweiz hängen in erster Linie von den gewählten Konditionen und dem zu deckenden Risiko ab. Dazu gehören:

  • Laufzeit
  • Gewünschte Versicherungssumme nach Ende der Laufzeit
  • mit/ohne Abdeckung der Erwerbsunfähigkeit

Zu den individuellen Risikofaktoren der Ver­si­che­rungs­nehmenden gehören vor allem ge­sund­heit­liche Aspekte oder risikoreiche Hobbys/Berufe. In der Regel müssen zur Ein­schätzung der Risiko­faktoren Gesund­heits­fragen be­antwortet werden. Es gibt nur wenige Ver­si­cherungen, bei denen eine Lebens­ver­si­cherung ohne Gesund­heits­fragen ab­geschlossen werden kann.

Diese gesundheitlichen Aspekte können einen grossen Einfluss auf die Kosten haben:

  • Nikotinkonsum
  • Gewicht und Grösse
  • Regelmässige Einnahme von Medikamenten

Mittels speziellen Prämienrechnern lassen sich einige Beispiele für die Kosten einer Risikoversicherung zusammenstellen.


Tipps 

  • Der Vergleich zwischen einer reinen Ri­si­ko­versicherung auf Tod/Invalidität und einer Le­bens­ver­si­che­rung mit Sparanteil ist sehr beliebt bei den Kaufinteressenten.
  • Je nach Versicherung ist es möglich, eine Ein­maleinlage einer bestimmten Geldsumme in die Le­bens­ver­si­che­rung einzuzahlen.
  • Persönlicher Termin lohnt sich: Aufgrund der vielfältigen Optionen sind Le­bens­ver­si­che­run­gen besonders be­ra­tungs­in­ten­siv, ein Termin vor Ort ist in den meisten Fällen von Vorteil.


Welche Lebensversicherungen gibt es?

Welche Lebensversicherung die richtige für Sie ist, lässt sich aufgrund der vielen Aus­ge­stal­tungs­möglichkeiten nicht einfach beantworten. Beim Vergleich verschiedener Lebensversicherungen ist eine vorgängige, un­ver­bind­liche Beratung durch einen Ver­si­che­rungs­agenten oder einen Ver­sicherungsbroker zu empfehlen.

Ein beliebter Vergleich ist derjenige zwischen Angeboten für eine gemischte Versicherung (kapitalbildende Le­bens­ver­si­che­rung) und einer reinen Risikoversicherung oder To­des­fall­ver­sicherung. Die dritte Variante ist die fonds­gebundene Lebensversicherung.

Risikolebensversicherung bei Todesfall und / oder Erwerbsunfähigkeit / Invalidität:

  • Das eingezahlte Kapital wird nur bei Invalidität oder im Todesfall ausbe­zahlt.
  • Mit einer Todesfallversicherung oder Ri­si­ko­le­bens­ver­si­cherung werden lediglich die Hin­ter­bliebenen versichert, ein Sparkapital wird dabei nicht gebildet.
  • Bei Erwerbsunfähigkeit: Auszahlung einer ga­ran­tierten monatlichen Rente, bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.

Kapitalbildende Versicherung:

  • Wird auch als Spar-Lebensversicherung bezeichnet. Nach Ablauf der Police wird der Sparbetrag ausgezahlt, dies erfolgt entweder als einmaliger Betrag oder als monatliche Altersrente.
  • Ausgezahlter Betrag = Angespartes Kapital, Gewinn­beteiligung und Zinsüberschüsse aus Wertpapieren.
  • Auch Kombinationen der Absicherung von Angehörigen im Todesfall oder Erwerbsausfall möglich, sogenannte gemischte Lebens­versicherung.
  • Die gemischte Lebensversicherung ist wahl­weise als Säule 3a (gebundene Vorsorge) oder Säule 3b (freie Vorsorge) abschliessbar.

Fondsgebundene Lebensversicherung:

  • Ist eine Variante der kapitalbildenden Versicherungen.
  • Wird auch als Finanzierungsinstrument ein­ge­setzt, der Versicherungsnehmer kann die Anlagestrategie mitbestimmen.
  • Exakte Höhe der Auszahlung kann nicht vorhergesagt werden.


Lebensversicherung für Einzel­unternehmer

Für den Inhaber oder die Inhaberin einer Einzelfirma ist der Ab­schluss einer Pensionskasse (Vorsorge der 2. Säule) nicht ob­li­ga­torisch. Viele Anbieter of­fe­rie­ren daher Inhabenden einer Einzelfirma kein BVG. Es besteht jedoch die Mög­lich­keit, sich der Pensionskasse der Angestellten an­zu­schlies­sen oder einer Vor­sorge­einrichtung eines Bran­chen­ver­ban­des beizutreten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Produktseite BVG für Einzelfirma. Je nach Branche kann es allerdings vorkommen, dass kein Anschluss an eine BVG-Lösung möglich ist.

Eine Lebensversicherung hingegen ist für Ein­zel­unternehmende eine mögliche Alternative zum BVG. Diese können einen grösseren Betrag in die private Vorsorge 3a einzahlen, als dies bei Angestellten möglich ist. Dieser Betrag kann im Jahr bis zu 20% des Erwerbseinkommens oder bis zu 35'280 CHF [Stand 2023] hoch sein. Zudem kann dieser vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Daher wird die Variante Le­bens­ver­sicherung von vielen Unternehmern als Alternative zum BVG gewählt.


    Steuervorteile mit Lebensversicherungen

    Um das Sparen im Alter zu fördern, kommt der Staat mit gewissen Steuervorteilen entgegen. Je nach gewählter Variante (Säule 3a oder Säule 3b) gibt es gewisse Unter­schiede zu berücksichtigen. Mehr Infor­mationen finden Sie auf unserer Seite zu Säule 3a und Säule 3b.


    Steuervorteile 2023

    • maximaler Steuerabzug der Lebensversicherung 3a von 7'056 CHF in 2023
    • ​Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassen-Versicherung (2. Säule, BVG): Maximaler Steuerabzug Säule 3a von 35'280 CHF in 2023

    Steuervorteil bei Gebundener Vorsorge – Lebensversicherung 3a

    Das eingezahlte Kapital kann bei einer Lebensversicherung 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen wer­den. Weiter sind die Zinserträge steuerfrei und der Ver­sicherungs­nehmer muss lediglich einen reduzierten Steuerbetrag entrichten. Zu beachten sind allerdings die jährlichen Obergrenzen beim Steuer­abzug (s. oben).


    Ungebundene Vorsorge – Säule 3b

    Bei der Säule 3b, auch freie Vorsorge genannt, entfällt die Möglichkeit, die eingezahlten Prämien einer Le­bens­ver­si­che­rung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Bei dieser Versicherung geht es um private Spar­ak­ti­vi­täten, wie:

    • Bankguthaben
    • Wohneigentum
    • Vermögensanlagen


    Vorzeitige Auszahlung einer Lebensversicherung

    Das Gesetz der 3. Säule erlaubt das vorzeitige Beziehen des Vorsorgekontos (Säule 3a) unter diesen Bedingungen:

    • Für den Einkauf in die eigene Pensionskasse
    • Bei einem Wegzug ins Ausland
    • Bei Beginn einer selbstständigen Er­werbs­tätig­keit und bei Aufnahme einer andersartigen Branche (Branchenwechsel)
    • Beim Kauf oder einer Renovation des Wohn­eigentums
    • Bei Rückzahlung eines Hypothekendarlehens
    • Bei einem Bezug der Invalidenrente (IV)

    Handelt es sich um die vorzeitige Auflösung einer Lebensversicherung der Säule 3a, so ist dies zum Rück­kaufs­wert möglich. Dabei muss aber beach­tet werden, dass es sich dabei meist um ein Verlustgeschäft handelt.

    Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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    Fakten und Zahlen zu Gryps

    • 50'000 KMU-Kunden
    • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
    • 110 Produkte und Dienstleistungen
    • 14 Jahre Markterfahrung

    Häufige Fragen zu Lebensversicherungen

    Die jährlichen Prämien hängen in erster Linie von der gewählten Laufzeit und der Ver­si­che­rungs­summe ab. Weitere Faktoren, die die Kosten be­stim­men sind Ihr Alter bei Abschluss, Ge­sund­heits­zustand, Raucher / Nichtraucher und sons­tige persönliche Umstände.

    Einige Kostenbeispiele mit groben Preisangaben finden Sie auf unserer Seite zu Risikoversicherungen (Summe wird bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt).

    Es lohnt sich, eine gründliche Bedarfsanalyse Ihres Lebensstils vor Abschluss der Lebens­ver­sicherung durch­zu­füh­ren. Möchten Sie später einmal Kinder oder werden Sie Wei­ter­bil­dun­gen oder Umschulungen absolvieren? So können Sie gewährleisten, dass Sie eine Ver­si­che­rung wählen, die bis zu Ihrem Weg in die Pension bezahlbar bleibt.

    Wenn Sie eine Lebensversicherung 3a ab­schlies­sen, können Sie die einbezahlten Prämien von den Steuern ab­zie­hen. Beachten Sie die jährlichen Obergrenzen beim steuerlichen Abzug. Für 2023 liegen diese bei 7'056 CHF / Jahr resp. 35'280 CHF / Jahr, wenn Sie selbstständig erwerbend ohne Pensionskassen-Versicherung sind.

    Grundsätzlich ist es ohne Weiteres möglich, meh­re­re Lebensversicherungen zu beanspruchen. Sollte während den Vertragslaufzeiten Todesfall­/­Erwerbsunfähigkeit eintreffen, haben der Ver­si­cher­te oder die Hinterbliebenen Anspruch auf alle abgeschlossenen Leistungen der ein­zel­nen Lebensversicherungen. Nebst den Mehrkosten gilt zu beachten, dass die Versicherungen jeweils erfragen, ob Sie bereits eine Lebensversicherung haben. Ver­wei­gern Sie diese Aussage, können die Versicherungen Ihre Leistung im Schadensfall kürzen oder gar verweigern.

    Bei dem Säule-3a-Konto handelt es sich um ein Sperrkonto. Deshalb ist die Auszahlung des Guthabens erst ab 5 Jahren vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters möglich. Erreicht man das Rentenalter und bleibt dennoch er­werbs­tä­tig, kann die Auszahlung bis maximal 5 Jahren nach Erreichen des Rentenalters auf­ge­scho­ben werden. Säule 3b Versicherungen können sofort nach Ablauf der Laufzeit ausbezahlt werden.

    Die Versicherungen in der Schweiz handhaben die Konditionen einer Kündigung unterschiedlich. Informieren Sie sich vor Abschluss der Police von den Konditionen bei einer vorzeitigen Kündigung. Was aber fast allen Ver­si­che­rungen gemein ist, dass Sie in einem solchen Fall mit grossen finanziellen Einbussen rechnen müssen.

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    Sandro Weber

    Sandro Weber

    Leiter Kundenberatung