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Krankentaggeldversicherung

Sie planen, für Ihre Mitarbeitenden eine Krankentag­geldversicherung abzuschliessen? Unsere Auswahl­kriterien und Beschaffungs­tipps helfen Ihnen, die beste KTG-Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. 

Geben Sie Ihre Anforderungen direkt im Bedarfs-Check ein.

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Welches sind die wichtigsten Punkte bei Kranken­taggeld­versicherungen?

Heutzutage schliessen immer mehr Unternehmen eine Kollektiv-Kranken­taggeld­versicherung (KTG-Versicherung) für ihr Personal ab. Das sind die wichtigsten Punkte dabei:

  • Die KTG-Versicherung entlastet Sie von der Lohn­fortzahlungs­pflicht. Ohne Versicherung können vor allem bei langen Erkrankungen eines Ihrer Mitarbeitenden hohe Kosten auf Ihr KMU zukommen.
  • Vereinbaren Sie eine Wartefrist, um die Prämien zu senken. Üblich sind 30 Tage, je nach Versicherer sind auch kürzere oder längere Wartefristen möglich.
  • Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie mindestens 50% der Kranken­taggeld­versicherungs­prämien übernehmen. Sie können freiwillig auch mehr zahlen.
  • Nach Schadensfällen kommt es meist zu Prämien­erhöhungen.
Gut zu wissenFür viele KMU ist diese Taggeld­versicherung freiwillig. Doch gerade gesuchte Fach­kräfte achten beim Stellenwechsel darauf, ob sie beim neuen Arbeitgeber gut abgesichert sind.


KTG-Versicherungen vergleichen – wie findet man den richtigen Anbieter?

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankentaggeldversicherungen in der Schweiz sind gross – sowohl bei den Prämien als auch bei den Vertragsbedingungen. Es lohnt sich daher, verschiedene Offerten zu vergleichen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie allen Versicherern dieselben Anforderungen nennen. Nur so ist ein aussage­kräftiger Vergleich möglich.

Wenn Sie die KTG- und die Unfall­versicherung beim gleichen Versicherer abschliessen, sind Diskussionen darüber, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt, in der Regel seltener. Das spart Zeit und Nerven. Sonst kann es passieren, dass Sie, nachdem die Unfallversicherung die Übernahme abgelehnt hat, den Schadensfall ein zweites Mal als Krankheit anmelden müssen.

Tipps 
  • Der einfachste Weg zur passenden Taggeld­versicherung: Geben Sie Ihre Anforderungen im Bedarfs-Check an und wir finden für Sie kostenlos bis zu drei passende Versicherer.
  • Damit die KTG-Versicherung tatsächlich Ihren Bedürfnissen entspricht, empfiehlt sich oft eine Beratung. Besprechen Sie alle Ihre Fragen mit den Anbietern, die Sie in die engere Wahl nehmen. Oder wenden Sie sich an einen Versicherungs­broker, wir vermitteln Ihnen gern passende Adressen.
  • Verschiedene Versicherer bieten Kombinationen von KTG-Versicherung, Unfallversicherung und Pensionskassen­lösung an und verrechnen dafür günstigere Prämien.


Wie viel kostet eine KTG-Versicherung?

Die Prämien für Kollektiv-Krankentaggeldversicherungen in der Schweiz hängen von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten:

  • Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand Ihrer Mitarbeitenden
  • Branche und der Grösse Ihres Unternehmens
  • Bisheriger Schadensverlauf
  • Vereinbarte Wartefrist

Als Richtwert für die KTG-Prämien können Sie 1% bis 1,5% der jährlichen Lohnsumme einsetzen (mehr zu den Kosten für Ihre Krankentag­geld­versicherung erfahren Sie auf unserer Seite zu den Krankentaggeldversicherungsprämien).

Gut zu wissenMindestens 50% der Prämie für die Taggeldversicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Möchten Sie Ihr KMU als sozialen Arbeitgeber positionieren, können Sie einen grösseren Anteil übernehmen.


Was gilt beim Wechsel der KTG-Versicherung?

Sie haben eine günstigere Krankentag­geldlösung gefunden und möchten den Versicherer wechseln? Diese Punkte sind wichtig:

  • Ein neuer Anbieter versichert Ihr Unternehmen erst, wenn alle Schadensfälle abgeschlossen sind.
  • Zudem müssen Sie dem neuen Versicherer Ihre Policennummer beim früheren bekannt geben, damit er sich über den bisherigen Schadenverlauf informieren kann. Die Versicherer schauen jeweils mindestens fünf Jahre zurück, um das Risiko abzuklären, das Ihre Firma für sie darstellen könnte.
  • Ist die Mindest­vertrags­dauer abgelaufen, können Sie die bestehende Taggeldversicherung kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens am 30. September beim jetzigen Versicherer sein (Kündigungsfrist drei Monate auf Ende Jahr).
TippStellen Sie – bevor Sie die bisherige Versicherung kündigen – sicher, dass der neue Versicherer Ihr KMU tatsächlich in die KTG-Versicherung aufnimmt. Sonst stehen Sie am Schluss ohne Absicherung da. Am besten kündigen Sie erst, wenn Sie den neuen Vertrag in der Hand haben.


Ist die Krankentaggeld­versicherung in der Schweiz obligatorisch?

Grundsätzlich ist die Krankentag­geldver­sicherung in der Schweiz freiwillig. In bestimmten Branchen schreibt aber der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) den Abschluss einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung vor – etwa in der Baubranche, der Gastronomie, für Coiffeur- und Personal­verleih­betriebe. Untersteht Ihr Betrieb einem solchen GAV, müssen Sie für Ihre Angestellten eine Krankenta­ggeldver­sicherung abschliessen.

Tipps

  • Ist Ihr Betrieb einem GAV unterstellt, informieren Sie sich, ob eine Pflicht zur KTG-Versicherung besteht, und achten Sie darauf, dass die gewählte Versicherung die GAV-Vorschriften erfüllt.
  • Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ist zwar freiwillig, gehört aber inzwischen fast zum Standard. Mit einer guten Lösung punkten Sie im Rekrutierungs­prozess.


Was heisst Lohn­fortzahlungs­pflicht, und wie lange gilt sie?

Können Angestellte wegen einer Krankheit ihre Arbeit nicht leisten, sind Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, während einer bestimmten Zeit den Lohn weiterzuzahlen.
Die Dauer der Lohnfort­zahlung hängt von diesen Punkten ab:

  • Im ersten Dienstjahr müssen Sie den Lohn drei Wochen lang weiterzahlen.
  • Je länger jemand bei Ihnen arbeitet, desto länger dauert die Lohnfort­zahlungs­pflicht
  • Je nach Region, in der Ihre Firma angesiedelt ist, gilt die sogenannte Basler, Berner oder Zürcher Skala.

Wenn eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter lange Zeit krank ist, kann die Lohn­fortzahlungs­pflicht Ihr KMU in finanzielle Schwierigkeiten bringen – es sei denn, Sie haben eine Taggeld­versicherung abgeschlossen.

Ein BeispielEiner Mitarbeiterin im vierten Dienstjahr muss ein KMU im Kanton Basel den Lohn drei Monate lang weiterzahlen. Im Kanton Bern sind es zwei Monate, im Kanton Zürich zehn Wochen (die vollständigen Skalen finden Sie in unserem KMU-Lexikon). Benötigen Sie in dieser Zeit eine Ersatzkraft, tragen Sie doppelte Lohnkosten.
Gut zu wissenWährend der ersten drei Monate eines unbefristeten Arbeits­verhältnisses haben Ihre Angestellten noch keine Lohn­fortzahlung zugute. Bei befristeten Arbeits­verträgen, die für mehr als drei Monate abgeschlossen wurden, gilt die gesetzliche Lohn­fortzahlungs­pflicht ab dem ersten Arbeitstag. Bei befristeten Arbeits­verträgen von unter drei Monaten gibt es keine Lohnfort­zahlung.


Was sind die Vorteile der Kranken­taggeld­versicherung gegenüber der Lohn­fort­zahlung?

Fallen Angestellte länger krankheitshalber aus, kann das für Ihr KMU teuer werden: Sie müssen den Lohn weiterhin zahlen, erhalten aber keine Gegenleistung dafür und benötigen allenfalls gar eine Ersatzkraft. Um sich dagegen abzusichern, schliessen viele KMU eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab. Diese zahlt dem oder der Erkrankten während rund zwei Jahren – genau: während 720 oder 730 innerhalb von 900 Tagen – 80% des Lohns aus. Das bringt Ihnen wie auch Ihren Angestellten Vorteile:

Vorteile der Taggeld­versicherung für Ihr KMU

  • Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind von der Lohnfortzahlungs­pflicht entlastet und können es sich leisten, eine Ersatzkraft einzustellen.
  • Die Prämienkosten zu budgetieren, ist einfacher, als wenn Sie für einen unvorhergesehenen Arbeitsausfall vorsorgen müssen.
  • Sie positionieren Ihr KMU als sozialen Arbeitgeber, dem das Wohlergehen der Angestellten ein Anliegen ist.

Vorteile der Taggeld­versicherung für Ihre Mitarbeitenden

  • Bei einer länger dauernden Erkrankung erhalten die Mitarbeitenden den grössten Teil ihres Lohns bis zu zwei Jahre lang.
  • Diese längere finanzielle Absicherung hilft den Angestellten, den bisherigen Lebensstandard zu behalten.
Tipps
  • Wenn Sie sich die höheren Prämien leisten können, schliessen Sie eine KTG-Versicherung ab, die 100% des Lohns abdeckt. Damit punkten Sie bei der Rekrutierung von gesuchten Fachkräften.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag oder in Ihrem Personalreglement darüber, dass in Ihrem Betrieb eine Krankentag­geldver­sicherung besteht und was die Leistungen sind. Sonst kann es passieren, dass Mitarbeitende einen finanziellen Anspruch an die Firma stellen, was zu unschönen Auseinander­setzungen führt. Mit einer Rechtsschutzversicherung schützen Sie sich in solchen Situationen vor hohen Anwaltskosten.


Wie lange zahlt die KTG-Versicherung?

Die KTG-Versicherung, die Sie abschliessen, muss mit der gesetzlichen Lohnfortzahlungs­pflicht gleichwertig sein – sonst laufen Sie Gefahr, trotz Versicherung Lohn zahlen zu müssen. Die üblichen Versicherungen, die während 720 oder 730 Tagen 80% des Lohns auszahlen, gelten als gleichwertig (mehr zu den Krankentaggeldversicherungen erfahren Sie in unserem Praxisratgeber).

Auf diese Leistungsdauer ist auch die BVG-Lösung abgestimmt: Die Pensionskasse zahlt in der Regel die Invaliditätsleistungen erst nach zwei Jahren. Besteht in Ihrem Betrieb keine Krankentag­geldver­sicherung, müssen Sie einen Pensionskassenvertrag abschliessen, der Invaliditätsleistungen schon nach einem Jahr vorsieht.


Was bringt eine lange Wartefrist?

Die Krankentaggeld­versicherung ist teuer. Deshalb vereinbaren die meisten KMU eine Wartefrist – quasi einen Selbstbehalt: Die KTG-Versicherung zahlt erst nach Ablauf der vereinbarten Frist. Während der Wartefrist müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin den Lohn einer erkrankten Mitarbeiterin selbst übernehmen – je nach Arbeitsvertrag 80% oder 100% des üblichen Lohns.

Die Versicherer bieten Wartefristen von 14 (selten), 30, 60 oder 90 Tagen an. Je kürzer die gewählte Wartefrist, desto höher die Prämie. Die meisten KMU wählen eine Wartefrist von 30 Tagen.

Gut zu wissenLängere Wartefristen reduzieren zwar die Prämie der Taggeldversicherung deutlich, doch Ihr KMU braucht genügend finanzielle Reserven, um im Notfall die Lohnfortzahlung während der ganzen Wartefrist leisten zu können. Wägen Sie ab.


Was, wenn ein KMU keine KTG-Versicherung findet?

Die Anbieter von Taggeld­versicherungen sind nicht verpflichtet, Ihr Unternehmen zu versichern. Vor allem KMU, die viele ältere Mitarbeitende beschäftigen und in risikoreichen Branchen (etwa im Baugewerbe) tätig sind, können Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Kranken­taggeldver­sicherung zu finden. Dies vor allem dann, wenn es in den vergangenen drei bis vier Jahren viele Schadensfälle, sprich Erkrankungen, im Unternehmen gab.

Wenn Sie selbst in dieser Situation sind, kommt es darauf an, ob Ihr KMU einem GAV untersteht, der ein KTG-Obligatorium vorsieht:

  • Ohne KTG-Pflicht im GAV: Sie sind verpflichtet, die gesetzliche Lohnfortzahlung gemäss der Basler, Berner oder Zürcher Skala zu leisten.
  • Mit KTG-Pflicht im GAV: Im schlimmsten Fall müssen Sie dieselbe Leistung wie die KTG-Versicherung gemäss GAV erbringen – das heisst in aller Regel während maximal zwei Jahren 80% des Lohnes zahlen.
Tipp Haben Sie Mühe, eine Kranken­taggeld­versicherung zu finden? Versuchen Sie, ob ein Anbieter mitmacht, wenn Sie eine längere Wartefrist von 60 oder gar 90 Tagen vereinbaren.


Gibt es spezielle Krankentaggeld­versicherungen für Selbst­ständige?

Haben Sie als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma für Ihre Angestellten eine Kollektiv-Krankentag­geldver­sicherung abgeschlossen? Dann können Sie sich dieser anschliessen.

Statt sich der Versicherung Ihrer Mitarbeitenden anzuschliessen, können Sie auch eine Einzel-Krankentaggeldversicherung für Selbstständige abschliessen – und je nach sonstiger Absicherung gleich auch Unfälle mitversichern. Zudem gibt es spezielle Kranken­taggeldver­sicherungen für Selbstständigerwerbende, die keine Mitarbeitenden beschäftigen. Mit diesen Taggeldversicherungen sind Leistungen bei Krankheit und bei Unfall abgedeckt.


Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
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In aller Kürze – FAQ zu Kranken­taggeld­versicherung

Nein, grundsätzlich ist die Krankentag­geldversicherung freiwillig. Wenn Ihr Unternehmen aber einem GAV untersteht, der eine KTG-Versicherung vorschreibt, gilt das auch für Sie. Kommt hinzu, dass diese Taggeldversicherung mittlerweile in vielen Unternehmen Standard ist.

Die Prämien für die KTG-Versicherung hängen ab von der Branche, vom Alter Ihrer Mitarbeitenden und davon, wie viele Schadensfälle es in Ihrem Unternehmen bereits gegeben hat. Für eine erste Schätzung können Sie von 1% bis 1,5% der jährlichen Lohnsumme ausgehen. Davon bezahlt das Unternehmen mindestens die Hälfte. Mehr zu den Krankentaggeldprämien erfahren Sie in unserem Kostenplaner.

Je höher die Wartefrist, desto tiefer fällt die Prämie für die KTG-Versicherung aus. Allerdings muss der Arbeitgeber während der Wartefrist den Lohn der erkrankten Mitarbeitenden selbst weiterzahlen (Lohnfortzahlungspflicht). Viele KMU wählen eine Wartefrist von 30 Tagen.

Die Prämien für die Krankentag­geldversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmenden bezahlt. Es steht den Arbeitgebern frei, mehr als die Hälfte der Prämie zu übernehmen.

Für ihre Krankentaggeldversicherung können sich Selbständigerwerbende entweder der Kollektiv-Kranken­taggeld­versicherung für ihre Mitarbeitenden anschliessen. Oder  sie können in einer Einzel-Krankentag­geld­versicherung einen mass­geschneiderten Schutz vereinbaren.

Möglicherweise ja – verschiedene Versicherer bieten günstige Kombi-Pakete von KTG-Versicherung, Unfallversicherung und Pensionskassenlösung an. Je nach Situation fahren Sie aber allenfalls besser, wenn Sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Einzelversicherungen abschliessen. Ein Versicherungsbroker kann Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.

Ist die Mindestvertragsdauer abgelaufen, kann man die KTG-Versicherung kündigen und zu einem neuen Versicherer wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, jeweils auf Jahresende. Der neue Versicherer nimmt Ihren Betrieb aber erst auf, wenn alle Schadensfälle abgeschlossen sind.

Um die Offerte für Ihre Krankentag­geldversicherung zu erstellen, holen die Anbieter beim gegenwärtigen Versicherer Informationen zu früheren Schadensfällen ein – in der Regel auf fünf Jahre zurück. Das klappt am schnellsten mit der Policennummer.

Krankentag­geldversicherung erst, wenn Sie bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden ohne Versicherungsschutz dastehen. 

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung