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Pensionskasse (BVG)

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BVG-Versicherung in der Schweiz – was suchen Sie?

Informationen und Kriterien für die Wahl der BVG-Versicherung

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Pensionskasse für KMU in der Schweiz – Fragen und Antworten

Alles, was Sie über die berufliche Vorsorge in der Schweiz wissen müssen, um gute Lösungen für Ihre Angestellten abzuschliessen, finden Sie hier.

Haben Sie bereits eine BVG-Lösung und überlegen Sie sich, einen neuen Versicherer zu suchen, können Sie direkt zu den Fragen und Antworten springen, die den Wechsel der Pensionskasse betreffen.


Was bedeutet die BVG-Pflicht für KMU in der Schweiz?

Die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse ist die 2. Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Sie ist obligatorisch für alle Ihre Mitarbeitenden, die

  • mindestens CHF 22’050 pro Jahr verdienen (Eintrittsschwelle, Stand 2024)
  • und noch nicht das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen vorläufig noch 64, Männer 65).

Gegen die Risiken Invalidität und Tod müssen Sie Ihre Angestellten ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag versichern, am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag kommt das Alterssparen hinzu.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind:

  • Mitarbeitende mit einem auf höchstens drei Monate befristeten Arbeitsvertrag
  • Mitarbeitende, die zu mindestens 70% invalide sind
  • Mitarbeitende Familienmitglieder, wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb leiten
  • Mitarbeitende, die im Nebenberuf tätig sind und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch BVG-versichert sind oder im Hauptberuf eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben


Muss auch der Inhaber, die Inhaberin BVG-versichert sein?

Ob auch für Sie selbst als Inhaber oder Inhaberin eine BVG-Pflicht besteht, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab:

  • Handelt es sich um eine GmbH oder AG, gelten Sie als angestellt im eigenen Unternehmen. Sie müssen sich also bei einer Pensionskasse versichern – selbst wenn Sie (noch) kein Personal beschäftigen.
  • Sind Sie Inhaberin einer Einzelfirma oder Mitinhaber einer Kollektivgesellschaft, gelten Sie als «echte» Selbstständigerwerbende. Eine Versicherung über die Pensionskasse ist für Selbstständige nicht Pflicht, Sie haben aber Möglichkeiten, sich freiwillig abzusichern.

Geben Sie im Bedarfs-Check die Rechtsform Ihres Unternehmens ein.

Tipp Statt über die Pensionskasse können Selbstständigerwerbende auch in der Säule 3a vorsorgen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite «BVG für Selbstständigerwerbende».


Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der BVG-Anmeldung?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Mitarbeitenden eine BVG-Versicherung abschliessen und der Pensionskasse alle BVG-pflichtigen Angestellten melden. Sie sind dafür verantwortlich, jedes Jahr mit der Pensionskasse abzurechnen und die Beiträge zu überweisen.

Zudem sind Sie verpflichtet, mindestens die Hälfte der BVG-Beiträge für Ihre Angestellten zu übernehmen. Die andere Hälfte ziehen Sie den Mitarbeitenden monatlich vom Lohn ab.

TippSie können selbstverständlich auch mehr als die Hälfte der BVG-Beiträge übernehmen. Das ist ein Plus in Rekrutierungsgesprächen mit gesuchten Fachkräften.


Was kostet die Versicherung bei der Pensionskasse für KMU?

Die Prämien für Ihre BVG-Versicherung setzen sich aus drei Teilen zusammen:

  • Sparteil für das zukünftige Altersguthaben – der grösste Anteil am BVG-Beitrag
  • Risikoprämie für die Finanzierung der Versicherungsleistungen bei einem Todesfall und bei Invalidität
  • Verwaltungskosten, der Beitrag des Unternehmens an den Verwaltungsaufwand der Pensionskasse

Die Kosten für die Versicherung der Mitarbeitenden in der beruflichen Vorsorge stellen einen signifikanten Posten im Budget von KMU dar. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kostenplaner.


Was ist in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz versichert?

Die Pensionskasse ist vor allem als Teil der Altersvorsorge bekannt: Jeder und jede spart das eigene Altersguthaben an, das die Basis für die Altersrente der Pensionskasse bildet. Versicherte mit minderjährigen Kindern oder mit Kindern in Ausbildung (bis 25) erhalten zudem eine Kinderrente.

Die BVG-Versicherung ist aber auch eine Risikoversicherung. Wird eine versicherte Person invalide, zahlt die Pensionskasse eine Invalidenrente – und allenfalls Kinderrenten – aus. Und im Todesfall werden Hinterlassenenrenten an die Witwe, den Witwer und an die Waisen ausgerichtet. Für Konkubinatspartner sind im BVG-Obligatorium keine Leistungen vorgesehen.

Das BVG schreibt nur ein Minimum an Vorsorge vor. Ausgangspunkt für die Beiträge und die Leistungen der Pensionskasse ist der sogenannte koordinierte Lohn. Hier die Eckdaten des BVG-Obligatoriums für 2024:

  • Eintrittsschwelle: CHF 22’050 – wer pro Jahr weniger verdient, ist nicht BVG-versichert.
  • Koordinationsabzug: CHF 25’725 – dieser Betrag wird vom Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu erhalten, auf dem die Beiträge bezahlt werden
  • Höchster versicherter Verdienst: CHF 88’200 – höhere Löhne sind im obligatorischen Teil des BVG nicht versichert.
  • Minimaler koordinierter Lohn: CHF 3’675 – wer die Eintrittsschwelle erreicht, hat mindestens diesen koordinierten Lohn.
  • Maximaler koordinierter Lohn: CHF 62'745 – höchster versicherter Verdienst minus Koordinationsabzug.

Viele Pensionskassen kennen weitergehende überobligatorische Leistungen und versichern zum Beispiel höhere Löhne als das BVG-Obligatorium oder richten auch an Konkubinatspartner Leistungen aus (mehr zu den Eckdaten des BVG erfahren Sie in unserem Praxisratgeber zum Thema Versicherungen).

Geben Sie im Bedarfs-Check die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden und die ungefähre Lohnsumme ein.


BVG-Minimum oder mehr – welche Leistungen der Pensionskasse sind sinnvoll?

Obligatorisch versichern muss jede Firma das sogenannte BVG-Minimum. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin entscheiden, welche Pensionskassenlösung Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma abschliesst, ob Sie sich auf den obligatorischen Teil des BVG beschränken oder Ihren Angestellten bessere Vorsorgebedingungen bieten wollen. Ihre Mitarbeitenden haben aber ein Mitspracherecht beim Abschluss des BVG-Vertrags. Beziehen Sie sie in den Evaluationsprozess ein.

Das sind ein paar typische Versicherungsmöglichkeiten für KMU:

  • Sie entscheiden sich für das BVG-Minimum. Versichert sind also nur Löhne bis CHF 88’200 und für Konkubinatspartner sind keine Leistungen vorgesehen.
  • Sie lassen zum Beispiel im Rahmen einer Kaderversicherung auch Löhne über dem BVG-Minimum versichern oder bieten einen 1e-Plan an.
  • Sie bieten eine bessere Absicherung bei Invalidität und im Todesfall.
  • Sie wählen einen Vorsorgeplan, mit dem auch Personen im Konkubinat beim Tod des Partners oder der Partnerin Leistungen der Pensionskasse erhalten.
  • Sie wählen einen tieferen Koordinationsabzug (oder gar keinen), um Teilzeitangestellte mit kleinen Arbeitspensen besser zu versichern.
Gut zu wissenMit einer grosszügigen Ausgestaltung der Pensionskasse für Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma zeigen Sie sich als sozialer Arbeitgeber, verantwortungsvolle Arbeitgeberin und schaffen sich eine bessere Position im Rekrutierungsprozess.

Je nachdem, ob Sie ein Start-up oder ein etabliertes KMU führen, je nach Grösse Ihres Unternehmens und nach der Branche, in der Sie sich bewegen, können die Vorsorgebedürfnisse variieren. Und nicht zuletzt kommt es auf Ihren finanziellen Spielraum an.

Geben Sie im Bedarfs-Check Ihre BVG-Schwerpunkte ein.

Tipp Das BVG ist eine komplexe Materie, die richtige Pensionskassenlösung für Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma hängt von vielen Kriterien ab. Auch lohnt es sich, die verschiedenen Angebote im Bereich BVG zu vergleichen. Lassen Sie sich bei der Wahl beraten, zum Beispiel von einem unabhängigen Versicherungsbroker.


Was ist bei einer BVG-Lösung für Teilzeitangestellte zu beachten?

Je tiefer der Lohn, desto stärker wirkt sich der Koordinationsabzug aus – Teilzeitangestellte sind also finanziell benachteiligt. Um sie besser zu versichern, können Sie einen Koordinationsabzug wählen, der dem Beschäftigungsgrad angepasst ist.

Gut zu wissenEs kann vorkommen, dass Teilzeitangestellte mehrfach angestellt sind und dass ihr Jahreseinkommen bei keinem der Arbeitgebenden über der Eintrittsschwelle liegt. Sind Teilzeitangestellte in Ihrem KMU davon betroffen, können Sie sie auf die Stiftung Auffangeinrichtung BVG aufmerksam machen. Sofern die Jahreseinkommen zusammen die Eintrittsschwelle übersteigen, können sich Teilzeitangestellte der Stiftung anschliessen. Alternativ können Teilzeitangestellte auch die Pensionskasse eines ihrer Arbeitgeber als BVG-Stelle angeben – sofern es das Reglement dieser Kasse zulässt. Die anderen Arbeitgeber zahlen Ihre Beiträge dann bei dieser Pensionskasse ein.


Welche Angebote gibt es für BVG-Versicherungen in der Schweiz?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei BVG-Lösungen:

  • BVG-Standardangebote
    Für kleinere Firmen oder für Start-ups mit wenigen Mitarbeitenden bieten die Pensionskassen kostengünstige, standardisierte Lösungen an.
  • BVG-Individualangebote
    Abhängig von der Unternehmensgrösse und der Anzahl Mitarbeitende besteht die Möglichkeit, mit der Pensionskasse mehrere Pläne für verschiedene Mitarbeitergruppen zu vereinbaren.
  • Kaderversicherung
    Im überobligatorischen Bereich werden zusätzlich zur Basisvorsorge spezielle Leistungen für Kaderangestellte und Führungskräfte angeboten, insbesondere auch 1e-Pläne für hohe Löhne.
TippFragen Sie bei den Anbietern, ob unterschiedliche Pensionskassenpläne möglich sind. Dann können für einzelne Mitarbeitergruppen verschiedene Vorsorgelösungen festgelegt werden. Diese Möglichkeit steht allerdings nicht allen Unternehmen offen. Oft bieten Versicherer dies erst ab einer höheren Mitarbeiterzahl an.


Was ist eine Vollversicherung, was eine teilautonome Lösung?

Bei der Pensionskassenlösung für Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma können Sie zwischen drei Vorsorgemodellen wählen. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf die Rendite und die Sicherheit. Dabei gilt: Je höher die Sicherheit, desto tiefer fällt die Rendite aus.

  • BVG-Vollversicherung
    Das ist die sicherste BVG-Lösung, denn dabei ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet, die Vorsorgeleistungen jederzeit zu 100% zu garantieren. Eine Unterdeckung betrifft deshalb bei einer BVG-Vollversicherung das Unternehmen und die Versicherten nicht, dafür sind die Prämien meist höher.
    + Grösstmögliche Sicherheit
    – Höhere Prämien
  • Teilautonome BVG-Versicherung
    Für die Risiken Tod und Invalidität schliesst die Pensionskasse eine Rückversicherung ab. Die Anlagerisiken für das Kapital der Versicherten trägt sie selbst. Ist die Anlagestrategie erfolgreich, profitieren die Versicherten von einer höheren Rendite. Resultiert aber in schlechten Wirtschaftsjahren ein Verlust, muss die Pensionskasse die Altersguthabenim Rahmen des obligatorischen Teils des BVG trotzdem mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz verzinsen. Dadurch kann sie in Unterdeckung geraten, also nicht mehr in der Lage sein, alle aktuellen und künftigen Verpflichtungen zu erfüllen. Werden Sanierungsmassnahmen nötig, müssen sich die angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherte daran beteiligen – beispielsweise mit zusätzlichen Beiträgen oder einer schlechteren Verzinsung.
    + Tiefere Prämien, Chancen auf bessere Verzinsung
    – Höheres Risiko, allenfalls Beteiligung an Sanierung
  • Autonome BVG-Versicherung
    Autonome Lösungen finden sich bei grösseren Unternehmen oder Berufsverbänden, die eine eigene Pensionskasse führen. Damit trägt das Unternehmen oder der Verband das Risiko von Tod und Invalidität selbst und legt die Anlagestrategie für das Altersguthaben eigenständig fest. Wegen der komplexer werdenden Gesetzgebung und der Risiken lohnt sich eine firmeneigene Pensionskasse für immer weniger Unternehmen.
    + Höchste Selbstbestimmung
    – Höchstes Risiko


Wer sind die Anbieter von BVG-Versicherungen?

Die meisten grossen Pensionskassen in der Schweiz sind Sammelstiftungen– also Vorsorgeeinrichtungen, denen mehrere Unternehmen angeschlossen sind. Die Unternehmen können individuelle Pensionskassenlösungen nach ihren Bedürfnissen abschliessen; für jedes Unternehmen wird eine eigene Rechnung geführt.

Verschiedene Branchen führen für ihre Mitglieder eigene Pensionskassen, die oft attraktive Konditionen anbieten. Meist sind dies sogenannte Gemeinschaftsstiftungen mit standardisierten Lösungen sowie einheitlicher Rechnung und Organisation für alle Mitglieder.

Sind Sie in der Gastronomie tätig, werden Sie Ihr Personal bei GastroSocial versichern müssen. Denn der allgemein verbindliche GAV der Branche enthält auch verschiedene Vorschriften zum BVG, sodass sich kaum eine andere Pensionskasse für die Aufnahme Ihres Betriebs interessiert.

Gut zu wissenAuch im Gastronomiebereich können Kaderversicherungen, zum Beispiel für Geschäftsführer grösserer Betriebe, bei anderen BVG-Vorsorgeeinrichtungen abgeschlossen werden.


Wie kommt man zu passenden BVG-Offerten?

Sie haben sich Gedanken zu den Leistungen der Pensionskasse für Ihre Mitarbeitenden und zum richtigen BVG-Angebot für Ihre Firma gemacht. Nun können Sie bei verschiedenen Pensionskassen Offerten einholen. 

Tipp Reservieren Sie sich Zeit für ein persönliches Gespräch mit den Anbietern. Die Kriterien eine gute berufliche Vorsorge in der Schweiz sind vielfältig und je nach Grösse des Unternehmens können für verschiedene Mitarbeitergruppen unterschiedliche Pensionskassenpläne vereinbart werden. Im Gespräch kann der Versicherungsexperte Ihre Anforderungen noch besser erfassen und dann die Offerte für Sie massschneidern.


Welche Kriterien sind beim Pensionskassenvergleich wichtig?

Wichtig ist beim Pensionskassenvergleich, dass die verschiedenen Offerten auf der gleichen Basis beruhen. Nennen Sie also allen Anbietern dieselben Wünsche zum Sparanteil und zur Risikoprämie. Die Prämie für den Sparanteil sollte dann bei allen Versicherern gleich hoch ausfallen. Die Unterschiede liegen bei den Risikoprämien und den Verwaltungskosten.

Gut zu wissenDie Preisunterschiede können frappant sein. Teure Pensionskassen verrechnen für Verwaltungskosten und Risikoprämie mehr als doppelt so viel wie günstige. Es lohnt sich, beim Pensionskassenvergleich genau hinzuschauen.

Die Kosten sind aber nicht das einzige Kriterium, wenn Sie Angebote im Bereich BVG vergleichen. Achten Sie beim Evaluieren von Pensionskassen auch auf diese Punkte:

  • Zuständige Person beim Versicherer
    Nur ein gut ausgebildeter BVG-Spezialist, eine kompetente Expertin kann Ihnen auf Fragen, die während des Versicherungsjahrs auftauchen, fundierte Antworten liefern.
  • Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Teil
    Für den obligatorischen Teil der BVG-Versicherung beträgt der Umwandlungssatz 6,8% (Stand 2024). Im überobligatorischen Teil dürfen die Pensionskassen diesen Satz selbst bestimmen, sodass er meist deutlich tiefer liegt. Viele Pensionskassen sehen einen Umwandlungssatz für den ganzen versicherten Lohn vor, der bei 5% oder noch tiefer liegen kann.
  • Zinsen
    Für den obligatorischen Teil Ihrer BVG-Lösung gilt der gesetzliche Mindestzinssatz von 1,25% (Stand 2024). Im überobligatorischen Teil sehen viele Vorsorgeeinrichtungen deutlich tiefere Sätze vor. Es gibt aber auch Pensionskassen, die einen höheren Zins gewähren.
  • Deckungsgrad der Pensionskasse
    Ein wichtiges Kriterium – der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, ob eine Vorsorgeeinrichtung ihren langfristigen Verpflichtungen nachkommen kann. Er sollte bei mindestens 100% liegen. Schauen Sie auf der Website der Pensionskasse nach; bei vielen ist dieser Wert mittlerweile mit wenigen Klicks zu finden.
  • Verhältnis von Rentnern zu Aktiven
    Eine Vorsorgeeinrichtung mit vielen Rentnern und wenigen Beitragszahlenden ist schlechter aufgestellt als eine «junge» Kasse mit vielen Erwerbstätigen. Deshalb ist der Rentneranteil bei einer Vorsorgeeinrichtung eine aussagekräftige Kennzahl.
  • Anlagestrategie der Pensionskasse
    Prüfen Sie auch die Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung. Sie sollte zu Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis passen.


Pensionskasse wechseln – Fragen und Antworten

Sie haben bereits eine BVG-Lösung und möchten Ihre Pensionskasse wechseln? Alle Informationen, die Sie für den Wechsel Ihrer BVG-Versicherung benötigen, finden Sie hier.

Schliessen Sie zum ersten Mal eine BVG-Versicherung  für Ihre Angestellten ab, finden Sie weiter oben allgemeine Informationen zu den Pensionskassen  sowie Kriterien, die Ihnen bei der Wahl der optimalen Lösung helfen.


Wie lange läuft ein Pensionskassenvertrag und wann kann man den Anbieter wechseln?

Die Mindestlaufzeit einer BVG-Versicherung beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. In dieser Zeit bleiben Sie also gebunden. Anschliessend verlängert sich der Vertrag, wenn er nicht gekündigt wird, jeweils um ein weiteres Jahr. Es lohnt sich aber durchaus, die bestehende Pensionskasse von Zeit zu Zeit zu überprüfen und die Prämien für Ihre BVG-Lösung einem Vergleich zu unterziehen.

Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen, können Sie den Pensionskassenvertrag jeweils auf Ende eines Kalenderjahrs kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, Ihre Kündigung muss also bis Ende Juni beim Versicherer eingetroffen sein.

Tipps Kündigen Sie einen bestehenden BVG-Vertrag erst, wenn Sie die Zusage des neuen Versicherers in der Tasche haben. Sonst stehen Sie am Ende ohne Pensionskasse für Ihre Mitarbeitenden da.

Wenn es nicht reicht für eine Kündigung Ende Juni, können Sie Ihren Versicherer fragen, ob die Frist ausserordentlich auf den 30. September verkürzt werden kann. Wenn Sie dies nicht zu knapp vor dem 30. Juni tun, zeigen sich die meisten Pensionskassen kulant.
Übrigens: Für den Wechsel der Pensionskassenlösung brauchen Sie das Einverständnis des Personals. Sie müssen Ihre Mitarbeitenden informieren, bevor Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Die Mitarbeitenden, respektive deren Vertretung, sollen sich am Auswahlprozess aktiv beteiligen können.


Was sind wichtige Kriterien beim Wechsel der BVG-Versicherung?

Natürlich werden Sie die Bedingungen und die Leistungen der neuen Pensionskasse gründlich prüfen. Achten Sie aber bei einem Pensionskassenwechsel auch auf diese Punkte:

In Bezug auf die neue Pensionskasse

  • Welche Bedingungen gelten bei einem Übertritt: Fallen Kosten an?
  • Was gilt beim Übertritt für die Rentnerinnen und Rentner?
  • Was passiert mit Versicherten, die zum Zeitpunkt des Pensionskassenwechsels arbeitsunfähig sind?
  • Was gilt bezüglich Risiko- und Verwaltungskosten: Kann die Pensionskasse diese während der Vertragsdauer anpassen oder sind sie für einen bestimmten Zeitraum garantiert?
  • Gibt es versteckte Verwaltungskosten wie Mitgliederbeiträge und Ähnliches?

In Bezug auf die alte Pensionskasse

  • Wenn der Deckungsgrad unter 100% liegt: Was bedeutet das für die Vertragsauflösung? Müssen Sie sich an einer Sanierung beteiligen?
  • Was wurde in Bezug auf die bestehenden Rentnerinnen und Rentner und die arbeitsunfähigen Angestellten vereinbart?
  • Sind die Altersguthaben korrekt ausgewiesen?

Die Frage, was mit den bestehenden Rentnerinnen und Rentnern passiert, kann ein Knackpunkt sein: Wenn im bisherigen Vertrag steht, dass Sie die Rentenbezüger «mitnehmen» müssen, die neue Pensionskasse diese aber nicht aufnehmen will, kann der Wechsel scheitern.

Auch erkrankte Mitarbeitende, die seit mehr als drei Monaten arbeitsunfähig sind, können einem Wechsel im Weg stehen. Viele Pensionskassen wollen sie nicht übernehmen, denn das sind potenzielle Rentenbezüger. Wenn Sie unbedingt wechseln möchten, können Sie sich überlegen, ob Sie die Kosten für einen solchen Angestellten selbst finanzieren wollen.


Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Firmenverzeichnis

Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.

Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
  • 110 Produkte und Dienstleistungen
  • 14 Jahre Markterfahrung

In aller Kürze – FAQ zur BVG-Versicherung

Für alle Angestellten mit einem Jahreslohn von mindestens CHF 22’050 muss in der Schweiz obligatorisch eine BVG-Versicherung abgeschlossen werden (Stand 2023). Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag müssen die Mitarbeitenden gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert werden, das Alterssparen beginnt am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.

Die berufliche Vorsorge, die 2. Säule im Drei-Säulen-System der Schweiz, dient einerseits der Altersvorsorge, andererseits der Absicherung der Risiken Invalidität und Tod. Das sind die Leistungen der Pensionskassen:

  • Altersrente im Pensionsalter
  • Invalidenrente
  • Kinderrente*: für Kinder von Bezügern und Bezügerinnen einer Alters- oder Invalidenrente
  • Waisenrente*: Rente beim Tod eines Elternteils
  • Hinterlassenenrente: für Verheiratete beim Tod des Ehemanns, der Ehefrau, ebenso für eingetragene Partner oder Partnerinnen

*für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. maximal bis zum 25. Lebensjahr, solange sie noch in Ausbildung sind

Der Koordinationsabzug wird vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen, um den versicherten oder koordinierten Lohn im BVG zu erhalten. 2023 beträgt der Koordinationsabzug CHF 25’725. Wer zum Beispiel CHF 50’000 verdient, hat einen koordinierten Lohn von CHF 24’275. Auf diesem Lohn basieren die Beiträge an die Pensionskasse und später die Leistungen. Pensionskassen können im Reglement auch abgestufte Koordinationsabzüge vorsehen, um Teilzeitangestellte besser zu versichern.

Mit dem Umwandlungssatz wird das Altersguthaben bei der Pensionierung in eine Rente umgerechnet. 2023 liegt der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des BVG bei 6,8%, das heisst: CHF 100’000 Altersguthaben ergeben eine Jahresrente von CHF 6’800. Für die überobligatorischen Leistungen haben die Pensionskassen tiefere Umwandlungssätze festgelegt.

Der Anschluss an eine Pensionskasse ist für Selbstständigerwerbende, also für Inhaber einer Einzelfirma oder Mitglieder einer Kollektivgesellschaft, keine Pflicht. Eine BVG-Versicherung für Selbstständige ist aber auf freiwilliger Basis möglich. Es gibt drei Varianten: bei der Pensionskasse Ihrer Mitarbeitenden, falls das Reglement dies zulässt, bei der Pensionskasse des Branchenverbands, sofern dieser eine führt, oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Verträge mit einer Pensionskasse haben meist eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, falls Sie nicht rechtzeitig kündigen. Ein Wechsel ist auf Ende Jahr möglich, die Kündigungsfrist beträgt im Normalfall sechs Monate. Die Kündigung muss also spätestens Ende Juni beim Versicherer sein.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung