Versicherungsbroker: Courtagen oder aufwandsbasierte Entschädigung im Pensionskassenbereich?

Arbeitgeber, welche keine eigene Pensionskasse errichten wollen, sind in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter einer Pensionskasse anzuschliessen. Um sich in der komplexen und sich ständig verändernden Welt der beruflichen Vorsorge besser zurecht finden zu können, lassen sich viele Arbeitgeber von Vermittlern (sogenannten Brokern) in Bezug auf den Anschluss an eine Pensionskasse unterstützen. Wir zeigen Ihnen, wie die Zusammenarbeit optimal funktioniert.

Fachbeitrag der Libera AG

Vorsorgelücke schliessen

Ein Broker hat im Rahmen des Brokermandats grundsätzlich im Interesse des Arbeitgebers die beste Pensionskassenlösung zu eruieren und dazu diverse Vergleichsangebote einzuholen. Häufig erhält der Broker für seine Vermittlungstätigkeit und die Betreuung des Anschlusses ein Honorar von der Pensionskasse, eine sogenannte Courtage. Diese wird während der ganzen Anschlussdauer jährlich ausgerichtet. Die Höhe der Courtage ist in der Regel vom vermittelten Volumen der Pensionskassenbeiträge und/oder dem Altersguthaben der Mitarbeiter abhängig.

Courtagen-Modell in der Kritik

Das Courtagen-Modell ist insbesondere in den letzten Monaten in die Kritik geraten. In Frage gestellt wird die Unabhängigkeit des Brokers: da dieser nicht direkt vom Auftraggeber (Arbeitgeber), sondern von der Pensionskasse entschädigt wird, bestehe für ihn ein Anreiz, dem Arbeitgeber diejenigen Pensionskassen zu empfehlen, bei denen er selbst am meisten Courtagen erhält. Auch wird die Höhe von volumenbasierten Courtagen grundsätzlich in Frage gestellt, weil sie den tatsächlichen Aufwand des Brokers oft übersteigen und deshalb als unverhältnismässig erscheinen.

So hat auch der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP in seiner Fachmitteilung vom November 2018 die Haltung vertreten, dass die Tätigkeit des Brokers aufwandsbasiert durch den Arbeitgeber abgegolten werden soll und nicht mehr volumenabhängig durch die Pensionskasse. Dafür brauche es Gesetzesanpassungen, welche Courtagenzahlungen von Pensionskassen untersagen.

Dazu ist zu sagen, dass sich in der Praxis bereits viele Broker aufwandbasiert durch den Arbeitgeber entschädigen lassen, ohne Courtagen zu beziehen. Allerdings ist bei dieser Variante zu beachten, dass die meisten Pensionskassen die Courtagen generell in die Beiträge einrechnen, unabhängig davon, ob der angeschlossene Arbeitgeber von einem Broker unterstützt wird oder nicht.

Zwei transparente Entschädigungsmodelle

Gerne stellen wir nachstehend zwei Entschädigungsmodelle vor, welche die Libera AG seit Jahren mit Arbeitgebern transparent vereinbart: 

Beim ersten Modell werden die Courtagen vom Broker nur in dem Umfang einbehalten als sie dem tatsächlichen, abrechnungspflichtigen Aufwand entsprechen. Die darüber hinaus gehenden Courtagen fliessen als Einlagen in die freien Mittel der Pensionskasse des Arbeitgebers, um damit z.B. eine höhere Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten oder Beitragsreduktionen zu finanzieren. Fehlanreize des Brokers werden durch dieses Modell verhindert.

Beim zweiten Modell wird im Brokermandat mit dem Arbeitgeber pauschal festgelegt, in welchem Umfang der Broker entschädigt wird und somit Courtagen einbehalten werden können. Die Entschädigungspauschale richtet sich dabei nach dem voraussichtlichen, effektiven Aufwand. Auch bei diesem Modell wird der Anreiz der Vermittlung eines Anschlusses an eine Pensionskasse, die bereit ist, hohe Courtagen zu bezahlen, eliminiert: Der Broker erhält seine Pauschale – unabhängig davon, was die Pensionskasse bezahlt. Gegenüber dem ersten Modell entfällt hier zusätzlich der durch den Arbeitgeber entschädigungspflichtige Abrechnungsaufwand des Brokers.

Versicherungsbroker

Fazit

Mit fairen Entschädigungsmodellen können bereits in der aktuellen Gesetzumgebung allfällige Interessenkonflikte von Brokern vermieden werden. Die von der Libera AG angewandten Modelle sind transparent, verhindern unangemessene Entschädigungen und stellen sicher, dass der für den Auftraggeber am besten geeignete Pensionskassenanschluss vermittelt wird. Entsprechend empfehlen wir Arbeitgebern bei der Zusammenarbeit mit einem Broker unbedingt zu prüfen, ob das Entschädigungsmodell Fehlanreize und unangemessene Entschädigungen verhindert.

Ralf Putzar

Jacopo Mandozzi

Ralf Putzar
Senior Insurance Consultant 
Leiter Kompetenzzentrum Insurance Solutions der Libera AG
Email: [email protected]
Telefon: +41 61 205 74 43

Jacopo Mandozzi
Pensionskassen-Experte SKPE
Mitglied Kompetenzzentrum Insurance Solutions der Libera AG
Email: [email protected]
Telefon: +41 43 817 73 89

Wenn Sie Unterstützung in der Selektion einer Pensionskassenlösung brauchen, sind wir von der Libera AG gerne behilflich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Libera AG
Stockerstrasse 34
8002 Zürich
Telefon: +41 43 817 73 00
www.libera.ch

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