Pensionskasse für KMU: Das sollten Sie wissen

Die Altersvorsorge für Jung und Alt ist ein aktuelles Thema. Man hört und liest über die Pensionskasse täglich in den Medien. Was passiert mit unseren Vorsorgegeldern wenn wir in Pension gehen? Was hat das Zinsniveau mit unserer Pensionskasse zu tun? Was ist ein Umwandlungssatz und wie wird der berechnet?
Fachbeitrag von Roger Trittenbass, Geschäftsführer der REMA Versicherungs-Treuhand AG
Pensionskasse
All diese und weiterführende Infos erhalten Sie von Experten in der beruflichen Vorsorge. Die 2. Säule hat viele Veränderungen hinter sich und wird auch in Zukunft viele Änderungen mit sich ziehen. Die Pensionskassen stehen unter grossem Druck, sei dies in Bezug auf den Mindestzinssatz im Obligatorium, bis hin zu dem Rentenumwandlungssatz in der beruflichen, obligatorischen Vorsorge. 
Senkung des BVG-Umwandlungssatzes
Da die Bevölkerung immer älter wird und der Umwandlungssatz von der Berechnung her damit zu tun hat, sollte der Satz angepasst werden. Jene Rentner, welche eine Rente beziehen, können im Obligatorium grundsätzlich mit einem Satz von 6,8% rechnen. Wenn die versicherte Person z.B. ein Kapital von CHF 100‘000 in der obligatorischen Pensionskasse angespart hat, macht dies eine jährliche Rente von CHF 6‘800 aus. Rechnet man den Rentenbetrag pro Jahr auf, reicht das Kapital max. 15 Jahre ab Rentenbezug – dann wäre das Kapital aufgebraucht. Die Pensionskasse muss aber die Rente bis zum Lebensende weiterzahlen. Die Lebenserwartung bei Frauen und Männern liegt aktuell bei über 81 bzw. 84 Jahren (vgl. BFS, Stand 2017), somit sollte der Rentenumwandlungssatz gekürzt werden, damit auch die nachfolgenden Generationen noch in den Genuss von Rentenleistungen kommen. 
Vollversicherung vs. teilautonome Pensionskasse
Vollversicherung:
Vollversicherungen decken die Risiken Tod, Invalidität und ausserdem das Anlagerisiko. Eine Unterdeckung und somit ein Sanierungsrisiko für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner ist daher ausgeschlossen. Die Vollversicherer gewährleisten diese Sicherheit durch eine defensive Anlagepolitik. Die Versicherten „bezahlen“ dafür mit tieferen Renditen und Umwandlungssätzen.
Teilautonome Lösung
Teilautonome und autonome Vorsorgeeinrichtungen haben gemeinsam, dass sie kein Anlagerisiko tragen. Die Alterskapitalien werden daher auch aktiver und dynamischer verwaltet. Es sind somit auch weit höhere Aktienanteile in den Portfolios zulässig, als dies bei den Vollversicherern der Fall ist. Unterdeckungen aufgrund der höheren Volatilität sind kurzfristig zulässig. In gravierenden Fällen allerdings, in denen eine Sanierung der Unterdeckung durch zielgerichtete Massnahmen nicht innert angemessener Frist durchführbar ist, können die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner für eine Sanierung herangezogen werden. 
Hier liegt die grosse Thematik des Deckungsgrades. Bei einer Vollversicherung ist es immer 100%, der Versicherte wie auch der Arbeitgeber trägt kein Risiko, sondern dies trägt die Pensionskasse. Bei einer teilautonomen Lösung trägt die versicherte Person das Risiko. Wenn der Deckungsgrad zu weit unter 100% ist, so werden die Personen und der Arbeitgeber zur Kasse gebeten, um Sanierungsbeiträge zu leisten. 
Pensionskassen für KMU – So finden Sie die richtige
Es gibt viele Anbieter auf dem Markt für die 2. Säule. Doch welche für das KMU die beste Variante ist, hängt von vielen Faktoren ab:
  • Ein grosser Faktor sind die Zahlungsfristen. Hier gibt es verschiedene Optionen für die Wahl der Zahlungsmodalitäten.
  • Ein weiteres Problem für KMU, die einen Wechsel prüfen, ist ein zu hoher Altersdurchschnitt und zu viel Alterskapital in der 2. Säule. So wird es schwierig, eine gute Lösung auf dem Markt zu finden.
  • Ob eine Vollversicherung oder eine teilautonome Lösung gewählt wird, hängt von den Bedürfnissen der Firmeninhaber ab. 
Die meisten Pensionskassen haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die aktuellen Zahlen der Pensionskassen für 2020 stehen fest. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die berufliche Vorsorge neu zu evaluieren. Wir helfen Ihnen mit den Entscheidungen und geben unsere Erfahrung gerne weiter. Pro und Kontra zu den jeweiligen Lösungen sind sehr wichtig. Nicht immer spielt die Prämie eine Rolle, man möchte auch im Leistungsfall oder Vorsorgefall einen sichereren und zuverlässigen Partner an der Seite haben. 
Profitieren Sie von unserer unabhängigen und kostenlosen Dienstleistung. Wir stehen Ihnen für alle Versicherungsfragen gerne kompetent zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie. 
Roger Trittenbass

Roger Trittenbass
REMA Versicherungs-Treuhand AG
Rütistrasse 3
8635 Dürnten

Tel. +41 55 250 12 00
Mobile +41 79 351 65 58
[email protected]
www.remaag.ch

Die REMA Versicherungs-Treuhand AG ist ein Familienbetrieb in der zweiten Generation. Nach über 20 Jahren in der Versicherungsbranche wagte sich Niklaus Trittenbass 1997 mit der Übernahme seiner langjährigen Kundenbeziehungen als Versicherungsmakler in die Selbstständigkeit.
2005 stiess sein Sohn Roger Trittenbass und 2008 seine Schwiegertochter Christine Trittenbass dazu. Durch stetige Aus- und Weiterbildungen ist die Nachfolge für den Betrieb geregelt. Innovation, Ehrlichkeit und Persönlichkeit stehen bei den Familienmitgliedern und den Mitarbeitern an oberster Stelle.

Zur Übersicht