Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft bei Kündigungen

Gastbeitrag der GetYourLawyer AG

Im Unternehmen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Daher tragen Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden – eine grosse Verantwortung. Sie gehen eine Menge Verpflichtungen ein und müssen sich mit einer Vielzahl rechtlicher Anforderungen und Vorschriften auseinandersetzen. Ein Anwalt im Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen und daraus resultierende Ansprüche durchzusetzen.

Arbeitspult wird für die Kündigung leer geräumt

Welche Aufgabenbereiche gehören zu einem Arbeitsrechtsanwalt?

Zu den Aufgaben, die den Alltag eines Anwalts für Arbeitsrecht bestimmen, gehören beispielsweise:

  • Formulierung von Arbeitsverträgen
  • Vereinbarung eines gültigen Konkurrenzverbots
  • Ordentliche und fristlose Kündigung
  • Formulierung von Abmahnungen und Aufhebungsverträgen
  • Erstellung und Verhandlung eines Sozialplans
  • Abwehr unberechtigter Gehalts- und Lohnforderungen
  • Restrukturierung, Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht


Welche Kündigungsarten gibt es?

Ein vertragliches Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen einseitig vom Unternehmen gekündigt werden. In diesem Fall gilt es, zwischen diesen Kündigungen zu unterscheiden:

Beendigungskündigung
Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, Arbeitsverträge jederzeit und ohne besonderen Anlass aufzulösen. In diesem Zusammenhang sind allerdings nicht nur die gesetzlichen oder schriftlich abweichend vereinbarten Kündigungsfristen und -termine einzuhalten (Art. 335a, 335c OR). Ebenso müssen Arbeitgeber bei der Kündigung möglicherweise entgegenstehende Gründe beachten.

Änderungskündigung
Möch­te der Ar­beit­ge­ber ein­zel­ne Tei­le des Ar­beits­ver­tra­ges be­sei­ti­gen, braucht er vom Arbeitnehmer die Ein­verständ­nis zu die­ser Ver­tragsände­rung. Wenn der Arbeitnehmer die­ses Ein­verständ­nis ver­wei­gert, bleibt dem Ar­beit­ge­ber nichts an­de­res übrig, als wohl oder übel den ge­sam­ten Ar­beits­ver­trag zu kündi­gen. Der Arbeitgeber muss aber geltende Kündigungsfristen einhalten, dem Arbeitnehmer genügend Bedenkzeit einräumen und darauf achten, das zulässige Mass an Druck nicht zu überschreiten.

Massenentlassung
Einbrechende Gewinne können ein Unternehmen so sehr in die Krise stürzen, dass Entlassungen unvermeidbar sind. Manchmal bleibt einem Arbeitgeber nichts anderes, als vielen Arbeitnehmern in kurzen Abständen oder sogar gleichzeitig zu kündigen. Liegen die Voraussetzungen des Art. 335d OR vor, handelt es sich um eine sogenannte Massenentlassung.

Einvernehmliche Kündigung
Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet mit einer Kündigung. Gelingt dem Chef die Einigung mit dem Mitarbeitenden, kann die Zusammenarbeit auch in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden. Hierzu schliesst man einen sogenannten Aufhebungsvertrag ab, der die getroffenen Vereinbarungen bestenfalls schriftlich fixiert. Man muss weder gesetzliche noch vertragliche Kündigungsfristen beachten. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist ebenfalls nicht erforderlich.

Fristlose Kündigung
Liegen wichtige Gründe vor, kann der Arbeitgeber gemäss Art. 337 OR ohne Einhaltung der Fristen kündigen. Das setzt voraus, dass das Vertrauensverhältnis so schwer erschüttert oder gar zerstört ist, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv nicht zuzumuten ist. Um herauszufinden, ob das der Fall ist, bedarf es einer individuellen Prüfung der gesamten Umstände.

Kündigung zur Unzeit
Wird Militär- oder Zivildienst geleistet? Wird die Arbeit ohne eigenes Verschulden wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht oder nur teilweise verrichtet? Liegt eine Schwangerschaft vor oder ist gerade erst ein Kind geboren? Dann gelten für Arbeitnehmer spezielle Sperrfristen, die der Arbeitgeber berücksichtigen muss. Tut er das nicht, erfolgt die Kündigung zur Unzeit – und ist damit nichtig (Art. 336c OR).

Missbräuchliche Kündigung
Möchte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmers beenden, ist eine Arbeitsrechtsberatung empfehlenswert. Stellt diese nämlich keine Beeinträchtigung der Zusammenarbeit dar, ist die Kündigung möglicherweise missbräuchlich. Hieraus kann eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers resultieren.


Mit GetYourLawyer den passenden Anwalt für Arbeitsrecht finden

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Sie fürchten einen schweren Einschnitt in Ihrem beruflichen Leben und zweifeln an der Rechtswirksamkeit der Erklärung? Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Kündigungsfreiheit. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne einen besonderen Grund auflösen können. Es kann jedoch sein, dass in Ihrem Fall eine der Ausnahmen greift.

Mit GetYourLawyer kommen Sie schnell und sicher zum Ziel: Der kompetente Partner bringt Sie mit erfahrenen Juristen zusammen, die sich in Ihrer einzigartigen Situation für Sie einsetzen und dafür sorgen, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.

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