Zurück ins Büro: Wer darf und wer nicht

Unternehmen, die regelmässig auf Covid-19 testen, können die Home Office Pflicht seit dem 31. Mai 2021 aussetzen. Doch was heisst das genau? Wie oft soll getestet werden? Genügen die Schnelltests aus den Apotheken? Und sind die Tests verpflichtend? Wir klären Unsicherheiten auf und beantworten die drängendsten Fragen. 

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Home Office Pflicht mit Ausnahmen

Die Home Office Pflicht bleibt für die meisten Unternehmen weiter bestehen. Wie bis anhin gilt dies für all diejenigen Betriebe, in welchen die Tätigkeit das Arbeiten von Zuhause erlaubt und dieses mit verhältnismässigem Aufwand umgesetzt werden kann. Von der Home Office Pflicht befreit sind neu diejenigen Unternehmen, welche einmal pro Woche testen. Dazu ist ein Testkonzept erforderlich. Weiterhin gelten auch die Regelungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen. 

Wie sehen die Bedingungen zum Testen in Unternehmen aus? 

Unternehmen, welche ein Testkonzept eingeführt haben und regelmässig, d.h. einmal pro Woche testen, können die Home Office Pflicht aussetzen. Dazu dürfen allerdings nicht die Schnelltests von Apotheken eingesetzt werden, diese sind nur für private Zwecke gedacht. 

Die Tests in Unternehmen sollen hauptsächlich mit gesammelten PCR-Speichelproben (Mischproben bzw. gepoolte Tests) durchgeführt werden. Das heisst, es werden keine Einzelpersonen getestet, sondern eine Gruppe. Dies dient dazu, Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig. 

Hier die wichtigsten Bedingungen zum Testen in Unternehmen auf einen Blick: 

  • Regelmässiges Testen einmal pro Woche
  • Gesammelte PCR-Speichelproben (keine Einzeltests!)
  • Durchführung vor Ort, Auswertung im Labor
  • Freiwillige Teilnahme der Mitarbeitenden
  • Es müssen mindestens vier testwillige Personen vorhanden sein*
  • Betrieb muss in ein kantonales Testprogramm eingebunden sein
  • Die Kosten für PCR-Tests werden vom Bund übernommen
  • Bei positivem Resultat müssen individuelle PCR-Tests mit den teilnehmenden Personen durchgeführt werden

* Sind weniger als vier Personen bereit, sich testen zu lassen oder handelt es sich um ein kleines Unternehmen, können sich diese Betriebe z.B. im Kanton Zürich einmal pro Woche in einer Teststelle testen lassen. 

Woher bekomme ich Tests für meine Mitarbeitenden? 

Test-Kits können über eine kantonale Anlaufstelle bezogen werden. Die Kantone sind dafür verantwortlich, Anmeldeformulare bereitzustellen. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen pro Standort einen Antrag beim jeweiligen Kanton stellen.

Link zu den kantonalen Anlaufstellen >

Wie sieht der Testablauf aus?

Nachdem die Test-Kits über die kantonale Anlaufstelle angefordert wurden und sich der Betrieb auf der vom Kanton bereitgestellten Plattform registriert hat, werden die Tests von einer verantwortlichen Person an testwillige Mitarbeitende verteilt. Die entnommenen Proben sammelt die verantwortliche Person und mischt sie (max. 10 Proben). Die Mischprobe(n) werden per Post ins Labor geschickt und dort ausgewertet. Die Testresultate sind anschliessend auf der Plattform sichtbar oder werden direkt den teilnehmenden Personen mitgeteilt. 

Welche Regelungen gelten für die Arbeit im Büro?

Unternehmen, die testen und so das Home Office schrittweise abbauen möchten, müssen sich trotzdem weiterhin an diese Vorschriften halten: 

  • Maskenpflicht in Innenräumen: Trotz Tests oder Impfungen besteht weiterhin eine Maskenpflicht in Innenräumen, sofern sich mehr als eine Person im Raum aufhält. Dies gilt für alle Räume (Büroräume, WCs, Aufzüge etc.), auch wenn ein genügend grosser Abstand vorhanden ist, sowie für Fahrzeuge. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich Personen, die medizinische Gründe vorweisen können oder wenn eine Maske aus Sicherheitsgründen nicht getragen werden kann. 
  • Lüften: Innenräume müssen regelmässig und ausreichend gelüftet werden. Für Räume, in welchen sich mehrere Personen aufhalten, gilt: alle 1 bis 2 Stunden für 5 bis 10 Minuten lüften. 
Was gilt für besonders gefährdete Personen bezüglich Home Office und Büro?

Personen, welche als besonders gefährdet gelten, müssen weiterhin vom Arbeitgeber geschützt werden. Dies gilt solange, bis die besonders gefährdete Person vollständig geimpft ist. Darunter fallen:

  • Personen, die zwei Impfdosen erhalten haben, wobei die letzte bereits 14 Tage zurückliegt. 
  • Personen, welche bereits eine bestätigte Coronavirus-Infektion hatten und danach einmal geimpft wurden. Auch hier muss die Impfung 14 Tage zurückliegen.

Trifft eine dieser Optionen zu, muss der Arbeitgeber die vormals besonders gefährdete Person nicht mehr speziell schützen. Dies gilt vorerst für 6 Monate nach der Impfung.

Wie lange soll die Home Office Pflicht noch andauern? 

Die Pflicht zum Home Office soll erlassen werden, sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten. Dann beginnt die “Normalisierungsphase”, welche weitgreifende Öffnungen und einen sukzessiven Abbau bestehender Einschränkungen vorsieht. Zurzeit befinden wir uns jedoch noch in der “Stabilisierungsphase”, die bis geschätzt Ende Juli andauern wird.

Quellen: 

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