Mahnung von ProLitteris erhalten? Das hat es damit auf sich

Sie lässt nicht locker: Wer Mitte Jahr den ersten Brief der Firma ProLitteris ignoriert hat, sollte spätestens jetzt eine Mahnung zur Einreichung des “Meldeformular Proprografie/Netzwerke” im Briefkasten haben. Dubios? Nein, ganz und gar nicht. Die Firma handelt im Auftrag des Bundes.


Wer ist und welche Funktion hat ProLitteris?

ProLitteris ist eine Urheberrechtsgesellschaft, welche die Vergütungs­pflicht für die Nutzung und Verviel­fältigung urheberrechtlich geschützter Werke umsetzt. Das bedeutet konkret: ProLitteris fordert jedes Jahr, ähnlich der SERAFE, die gesetzlich geschuldeten Abgaben ein. Anschliessend teilt sie die Einnahmen an die Rechte­inhaber, d.h. Autoren und Künstler, um. Dies geschieht einerseits zur Wahrung der Rechte letzterer und andererseits zur vereinfachten Nutzung dieser Werke, d.h. ohne Lizenz­verträge oder Ähnliches, durch Unternehmen. ProLitteris steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) und handelt damit im Auftrag des Bundes.


Welche Unternehmen sind zu einer Zahlung an ProLitteris verpflichtet?

Die meisten Unternehmen, Schulen und weitere Organisationen in der Schweiz sind zu einer Zahlung an ProLitteris verpflichtet. Das Schweizer Urheberrecht erlaubt Unternehmen das Kopieren oder elektronische Speichern von Buch­ausschnitten, Zeitungs­artikeln etc. für die geschäfts­interne Verwendung. Dafür wird jedoch eine Vergütung fällig – und das unabhängig davon, ob tatsächlich Kopien hergestellt oder Texte auf dem PC, in der Cloud etc. gespeichert werden! Entscheidend ist, ob z.B. ein Fotokopierer im Unternehmen steht und Speicher­medien, d.h. Computer, vorhanden sind.


Wie berechnet sich die Vergütung?

Wie viel ein Unternehmen ProLitteris tatsächlich schuldet, berechnet sich anhand einer Pauschale. Diese ist je nach Branche und Anzahl Mitarbeitender (Stellen­prozente) unterschiedlich. Ein Unternehmen in der Baubranche zahlt z.B. erst ab 15 Vollzeit­stellen, während eine Anwaltskanzlei bereits ab einem Mitarbeitenden eine Vergütung leisten muss. Für eine Baufirma mit 15-19 Mitarbeitenden fällt entsprechend eine Pauschale von 25.50 CHF für Papierkopien und 21 CHF für die digitale Nutzung (Stand 2021) an. Die Pauschalen werden anhand des Nutzungs­verhaltens verschiedener Branchen festgesetzt. Eine Baufirma kopiert demnach weniger häufig geschützte Werke als dies eine Anwaltsfirma tut.


Was hat es mit dem Meldeformular auf sich? Wer muss dieses ausfüllen?

Zur genauen Bestimmung der zu zahlenden Pauschale für ein KMU verschickt ProLitteris das “Meldeformular Reprografie/Netzwerke”. Dieses befragt Unternehmen nach ihrer Branche, der Anzahl Mitarbeitenden (Stellen­prozente) und danach, ob externe Schulungen gegeben oder ein digitaler bzw. physischer Medienspiegel verbreitet wurde. Jedes Unternehmen ist zur Auskunft verpflichtet. Übrigens: Das Formular kann auch ganz einfach online ausgefüllt werden. Der Brief von ProLitteris enthält eine Anleitung zur Registrierung auf der Plattform.


Was passiert, wenn Sie das Meldeformular nicht fristgerecht zurückschicken?

Spätestens auf die Mahnung sollten Sie reagieren, ansonsten kann es teuer werden. Wer das Formular ignoriert, wird eingeschätzt und mit einer zusätzlichen Gebühr für den Verwaltungsaufwand belastet. Diese beträgt 10%, mindestens jedoch 100 CHF. Sollten Sie auch auf diese Rechnung nicht reagieren, gilt sie nach 30-tägigem Schweigen als anerkannt und es droht eine Gerichts­verhandlung, die in den meisten Fällen für ProLitteris entschieden wird.


Was, wenn Ihr KMU noch nie einen Brief von ProLitteris erhalten hat?

Keine Sorge, Sie müssen nicht selber aktiv werden und um ein Formular bitten. ProLitteris meldet sich bei Unternehmen, deren Daten noch nicht erfasst wurden. Sollten Sie noch kein Meldeformular erhalten haben, wird sich ProLitteris früher oder später brieflich bei Ihnen vorstellen. Ignorieren Sie dann, so wie es einige Unternehmen tun, den Brief allerdings bitte nicht.


Quellen:

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