Corona-Krise: Massnahmen für KMU

Fachbeitrag von Oliver Reuter, Geschäftsführer und Inhaber der TREUFiN Reuter AG 

Am Freitag den 20. März hat der Bundesrat weitere einschneidende Massnahmen gegen die Corona-Krise bekannt gegeben und einige davon heute am 25. März nochmals genauer spezifiziert. Darunter sind auch neue Möglichkeiten und Handlungsfelder für KMU geschaffen worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern. 

Kurzarbeits-Entschädigung (KAE): seit Ausbruch der Krise hat sich die KAE als das zentral wichtigste Instrument herausgestellt. Die Grundidee dahinter ist, dass bei vorübergehendem Arbeitsausfall 80% des Lohnausfalls versichert ist. Die bisherige Lösung hatte aber einige Schwachstellen, indem z. B. Selbständigerwerbende sowie Angestellte in einer arbeitgeberähnlichen Stellung (u. a. Mitglieder von Leitungsorgane, Aktionäre) nicht versichert waren. Richtigerweise hat der Bundesrat diese Schwachstellen geschlossen und somit wird die KAE sozusagen für alle Inhaber und Patrons von KMUs zugänglich.

Bürgschaften für Bankkredite: Als weiteren grossen Brocken hat der Bundesrat Bürgschaften für Überbrückungskredite der Banken zugunsten von Corona-geschädigten Betrieben beschlossen. Um diese Hilfe beanspruchen zu können, soll das KMU sich so bald als möglich mit seiner Hausbank direkt in Verbindung setzen. Der Zinssatz für Kredit unter 500 000 Franken (Covid-19-Kredit) wird bei 0,0 % liegen. Es soll auch keine Gebühren geben. ​Kredite ab 500 000 Franken liegen bei einem Zins von 0,5 Prozent. WICHTIG: Der Covid-Kredit kann maximal 10% des letztjährigen Umsatzes betragen und muss innert 5 Jahren zurückbezahlt werden (mit max. 2 Jahren Verlängerung).

Steuern und Lenkungsabgaben: Im Weiteren will der Bund die Zahlungsfristen für diverse Steuern und Lenkungsabgaben (u. a. AHV) bis Ende dieses Jahres erstrecken, ohne Verzugszinsen zu verlangen. Bereits heute gilt ein Rechtsstillstand für Betreibungsverfahren, womit Schuldner bis zum 19. April keine Betreibungen zu befürchten haben.

Miete: ob eine behördliche Anordnung einer Betriebsschliessung eine Mietzinsreduktion oder gar deren -Einstellung rechtfertigt, ist juristisch nicht klar. Dessen unabhängig soll versucht werden, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Je nach Konstellation kann ein Entgegenkommen des Vermieters gar in seinem eigenen Interesse liegen.

Verwaltungskosten: bei vielen KMUs dürften die Personal- sowie Mietkosten den weitaus grössten Kostenblock ausmachen. Dennoch sollen auch die weiteren Verwaltungskosten analysiert und je nach Möglichkeit vorübergehend reduziert werden.

Was machen die Kantone?
Die Kantone Zürich und Schwyz haben sich bereits öffentlich dazu geäussert und darüber-hinausgehende Hilfspakete eingeleitet. Es darf damit gerechnet werden, dass weitere Kantone folgen werden.

Fazit / Empfehlungen
Viele KMU und Selbständigerwerbende können seit dem Freitag ein wenig aufatmen, denn für sozusagen alle diese Betriebe können Unterstützungsgelder fliessen. Allerdings ist bezüglich der Höhe und dem Zeitpunkt noch vieles unklar. Es wird daher empfohlen, dass ein jedes KMU seine eigene Situation laufend analysiert.

Oliver Reuter

TREUFiN Reuter AG
Chaltenbodenstrasse 26 /
8834 Schindellegi
Nüschelerstrasse 31 /
8001 Zürich

+41 (0) 55 422 01 16
[email protected]
www.treufin-reuter.ch

Oliver Reuter lic oec, Inhaber und Geschäftsführer, TREUFiN Reuter AG

Seit über 10 Jahren bietet die TREUFiN Reuter AG professionelle Treuhanddienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Zur Übersicht