Wann brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie Vertrauens- oder Fachpersonen beauftragen, um für Sie zu sorgen, falls Sie infolge Krankheit, Unfall oder Altersschwäche urteilsunfähig werden sollten. Sie können festlegen, wer sich um Ihr persönliches Wohl sorgen, um die Verwaltung Ihres Vermögens kümmern und Ihre rechtliche Vertretung übernehmen soll. Mit einem Vorsorgeauftrag limitieren Sie mögliche behördliche Anordnungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auf ein Minimum und sichern so Ihre Privatsphäre und die Ihrer Familie. Wir halten es für sinnvoll, den Vorsorgeauftrag frühzeitig zu errichten. Eine plötzlich eintretende Urteilsunfähigkeit (z.B. bei einem Unfall oder Schlaganfall) kann leider auch jüngere Menschen treffen.
Was können Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag regeln?
In Ihrem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Personen als Ihre Beauftragten einsetzen und ihnen folgende Aufgabengebiete zuweisen:
- Personensorge; alle Ihre persönlichen Angelegenheiten (z.B. Entscheide über Ihr psychisches und körperliches Wohl oder Ihre Unterbringung in einem Pflegeheim)
- Vermögenssorge; die sachgerechte Verwaltung und den Erhalt Ihres Vermögens (z.B. Bezahlung von Rechnungen, Tätigen von Bankgeschäften, Verwaltung von Liegenschaften oder Erledigung von Steuerangelegenheiten)
- rechtliche Vertretung; Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Behörden und Gerichten
Ein Vorsorgeauftrag soll auch regeln, ob Ihr Beauftragter eine Hilfsperson beiziehen darf oder muss. Wir empfehlen ausserdem, mindestens einen Ersatzbeauftragten vorzusehen für den Fall, dass Ihr Beauftragter nicht zur Verfügung stehen kann. Eine Entschädigung für Ihren Beauftragten kann ebenfalls vorgesehen werden.
Wie wird ein Vorsorgeauftrag errichtet?
Es empfiehlt sich bei der Einrichtung des Vorsorgeauftrages, sich durch eine Fachperson beraten zu lassen. Dieser kann den Vorsorgeauftrag auch formulieren. Der Vorsorgeauftrag kann von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder durch eine Urkundsperson öffentlich beurkundet werden. Wir raten dazu, den Vorsorgeauftrag alle 5 Jahre zu überprüfen.
Wie unterstützt mich die HMR?
Die HMR-Gruppe unterstützt Sie unabhängig und neutral mit unserer Urkundsperson bei der Formulierung und dem Aufsetzen sowie dem notariellen Beurkunden des Vorsorgeauftrages.
Zur Übersicht