Payroll - Der virtuelle Arbeitgeber
Freeelancer rechtssicher abrechnen / Eigenes Personal extern anstellen
Viele Firmen wollen heute in spezifischen Situationen wie z.B. befristete Projekte, Personalstopp/Headcount Beschränkungen oder in Testphasen Personal nicht selber anstellen. Payroll Firmen übernehmen in solchen Fällen die Anstellung des Personals. Wie dies im konkreten Fall aussehen kann, beschreibt Edgar Weber von PayrollPlus AG in seinem Gastbeitrag.
Freelancer rechtssicher abrechnen und anstellen.
Auftrag-gebende Firmen haften für die AHV.
Um ihr Wissen und Können effizient im Markt anbieten zu können, entscheiden sich viele qualifizierte Fachkräfte für den Weg in die Selbständigkeit. Täglich werden in der Schweiz im Schnitt 40 neue Firmen gegründet. Davon existiert bereits nach fünf Jahren die Hälfte nicht mehr. Was geblieben ist, sind geplatzte Träume, die viel Geld und Kraft gekostet haben. Deswegen sind folgende Überlegungen sinnvoll:
- Lohnt sich der Aufwand für eine Firmengründung?
- Wie rechnet ein Freelancer rechtssicher ab?
- Wie weiter nach dem zeitlich begrenzten Projekt?
- Geht der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verloren?
- Wie ist man KTG-, UVG- und BVG-versichert?
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Vorteile des Payrolling für Freelancer:
Via Payrolling angestellte Freelancer müssen keine eigene Firma gründen, sie erhalten einen Arbeitsvertrag und bleiben automatisch für Krankheit, Unfall und BVG versichert. Die AHV wird für sie abgerechnet und sie behalten weiterhin den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Um Bürokram wie Buchhaltung, Debitoren und Mehrwertsteuer kümmert sich der Payroll-Anbieter.
Sie als Auftrag-gebende Firma können 100% sicher sein, dass Sie nie für die AHV der Freelancer haftbar gemacht werden. Grossfirmen arbeiten meist nur noch mit Freelancern zusammen, wenn sie über eine AG oder GmbH abrechnen können.
Eigenes Personal extern anstellen:
Das Arbeitgeberrisiko und den Aufwand an eine Payroll Firma übertragen.
Ein Payroll-Dienstleister wie z.B. PayrollPlus entlastet Firmen von administrativen Aufgaben. Ihr Personal oder Ihre Freelancer sind bei der Einsatzfirma tätig, stehen jedoch auf unserer Lohnliste, d.h wir kümmern uns um Arbeitsvertrag, Bewilligungen, Versicherungen und Lohnauszahlung. Auch die Anmeldung für die AHV, BVG oder für die Familienzulagen übernehmen wir für die Einsatzfirma. Die Einsatzfirma kann so schnell und einfach Personal beschäftigen und hat keine Kosten bei Unfall oder Krankheit, denn die Mitarbeiter sind bei uns angestellt und bekommen den Lohn direkt von uns ausbezahlt.
Einfach funktionierender Online Service
Die Abwicklung ist sehr einfach: Interessierte füllen das Anmeldeformular mit den Personalangaben, Firma, Anschrift, Eintrittsdatum sowie dem gemeinsam vereinbarten Lohn aus, welcher auf Stunden-, Tages- oder Monatsbasis ist. Der Dienstleister stellt den rechtsicheren Arbeitsvertrag und die Auftragsbestätigung aus. Nach Erhalt der Stundenrapporte wird der Lohn innerhalb von zwei Arbeitstagen ausbezahlt. Monatslöhne werden automatisch per 25. des Monats überwiesen. Die Auftraggeber erhalten anschliessend eine Rechnung für die geleistete Arbeit.
Edgar Weber | PayrollPlus AG Churerstrasse 160a Telefon: +41 55 416 5050 | Als Ihr PayrollPlus-Partner bieten wir fundiertes Fachwissen zu den garantiert besten Konditionen – online, schnell und einfach. PayrollPlus AG ist wichtiger Kooperationspartner des Schweizerischen Arbeitgeber- und Arbeitslosenverbandes 50Plus (SAVE 50Plus Schweiz). |