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Fristverlängerung bei der Steuererklärung

Das Ende der Frist für die Einreichung der Steuererklärung naht und Sie möchten diese später einreichen. Dafür ist ein Fristerstreckungsgesuch nötig. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Was ist bei einem Gesuch um Fristverlängerung wichtig?

Bis wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen, regelt jeder Kanton individuell. Auch einzelne Gemeinden haben zum Teil spezielle Fristen und Regelungen. Ist die Frist zu Einreichung der Steuererklärung zu knapp, können Sie ein Gesuch um Fristverlängerung einreichen. Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie einen Link, ein Online-Formular und weitere Angaben für Ihr Gesuch. Dabei sind diese Punkte wichtig:

  • Die Fristerstreckung kann maximal bis zum 30. November gewährt werden.
  • Die genauen Fristen sind jedoch auf Kantons- und Gemeindeebene individuell geregelt.
  • Das Gesuch müssen Sie je nach Kanton und Gemeinde online oder schriftlich einreichen.
  • Oft wird für Fristverlängerungen über den 30. September hinaus eine Gebühr verrechnet.

Die Fristen gelten für die Einreichung der Steuererklärung inklusive aller Belege beim Steueramt der jeweiligen Gemeinde. Dies gilt für in der Schweiz steuerpflichtige Privatpersonen (ausgenommen: Quellensteuer) wie auch für Firmen mit Sitz in der Schweiz.

Gut zu wissen
  • Einige Steuerämter weisen explizit darauf hin, dass das letzte Datum der Fristverlängerung bei hinreichender Begründung überschritten werden darf. Ist dies nötig, kann ein Steuerberater Sie bei der richtigen Formulierung unterstützen. Auch Steuerämter, die auf diese Möglichkeit nicht explizit hinweisen, zeigen sich in der Regel bei triftigen Gründen für eine Verspätung kulant.
  • Bei juristischen Personen ist das Datum des Geschäftsjahrsabschlusses ausschlaggebend. In der Tabelle sind die Fristen für den üblichen Geschäftsabschluss per Ende Jahr angegeben.


Welche Fristen gelten in welchem Kanton?

Privatpersonen wie auch Inhaber von Einzelfirmen – die natürlichen Personen – müssen die Steuererklärung für ein Steuerjahr bis zum 31. März des Folgejahrs einreichen. Für juristische Personen, also für GmbHs und AGs, sind die Fristen kantonal unterschiedlich.

Die maximale Fristverlängerung ist je nach Kanton unterschiedlich, ein paar Beispiele:

  • Appenzell Ausserrhoden
    Fristverlängerung online / telefonisch bis maximal 31. Dezember
    zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
  • Glarus
    Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche Personen bis maximal 30. September, für juristische Personen bis maximal 31. Dezember
    zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
  • Luzern
    Fristverlängerung online / telefonisch bis maximal 31. August
    zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch
  • Neuenburg
    Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche Personen bis maximal 31. Oktober, für juristische Personen individuell
  • Zug
    Fristverlängerung online / telefonisch für natürliche Personen bis maximal 31. Dezember, für juristische Personen bis maximal 30. April des Folgejahrs
    zusätzliche Verlängerung mit schriftlichem Gesuch

Einzelne Kantone verlangen für die Fristverlängerung eine Gebühr. Am besten erkundigen Sie sich für Ablauf der ordentlichen Frist beim Steueramt über die Modalitäten der Fristverlängerung.

Gut zu wissen:Auswahlkriterien und Tipps für Ihre Suche nach einem Steuerberater finden Sie auf unseren Seiten zur Steuerberatung für Unternehmen und zur privaten Steuererklärung.

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Häufige Fragen zur Fristverlängerung bei der Steuererklärung

In den meisten Kantonen kann man die Fristverlängerung bequem online beantragen (eFristverlängerung / eFristerstreckung). Dazu benötigen Sie in der Regel nur die Registernummer und einige persönliche Angaben zur Identifikation. Sie wählen den gewünschten Termin und erhalten eine Bestätigung. Sollten Sie in Ihrem Wohnkanton keine Möglichkeit zur eFristverlängerung haben, informieren Sie sich auf der Website Ihres Kantons über das Vorgehen oder kontaktieren Sie das Steueramt direkt telefonisch oder per E-Mail.

Die maximale Fristverlängerung hängt vom Wohnkanton und von der Gemeinde ab. Informieren Sie sich auf der Seite Ihrer Gemeinde über die genauen Fristen.

Für Privatpersonen wie auch für Einzelfirmen gilt im Normalfall der 31. März als Stichtag für das Einreichen der Steuererklärung. Für juristische Personen, also GmbHs und AGs, sind die Stichtage kantonal unterschiedlich. Informieren Sie sich bei Ihrem Steueramt über die Regelungen.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung