Aufgepasst bei Aktionärsdarlehen
Sind Sie als Aktionär Ihrer Aktiengesellschaft oder Stammanteilhalter Ihrer GmbH gleichzeitig Schuldner des Unternehmens, dann heisst es aufgepasst.
In der Praxis sind drei verschiedene Fälle zu beachten:
- Kontokorrent Aktionär/Stammanteilhalter
- Darlehen an den Aktionär/Stammanteilhalter
- fiktives (simuliertes) Darlehen für den Aktionär/Stammanteilhalter
In letzterem Fall liegt weder ein Darlehensvertrag vor, noch sind Tilgungsmodalitäten geregelt, noch sind Sicherheiten vorhanden.
Liegen Hinweise auf ein fiktives Darlehen an einen Aktionär/Stammanteilhalter vor, der eine leitende Funktion ausübt, können die AHV-Ausgleichskassen die entsprechenden Entnahmen mit Beiträgen belegen.
Indizien
Hinweise auf ein fiktives Darlehen sind:
- Unfähigkeit oder fehlender Wille zur Rückzahlung.
- Dritten wären die Mittel zu diesen Bedingungen nicht gewährt worden.
- die als Lohn gezahlte Vergütung, ist gemessen an den Gepflogenheiten der Branche, unzureichend.
Ein simuliertes Darlehen stellt beim Empfänger eine steuerrechtlich aufzurechnende geldwerte Leistung (Beteiligungsertrag) dar.
Ergibt sich für den Zeitpunkt der ursprünglichen Darlehensgewährung noch kein aussagekräftiges Bild, so muss die Steuerbehörde mit der Aufrechnung zuwarten, bis sich diese anfänglichen Indizien zu einem eindeutigen Beweis verdichtet haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Anteilsinhaber den eindeutigen Willen äussert, die Mittel seiner Gesellschaft zu entziehen und diese Absicht den Behörden dadurch erkennbar wird, dass die Darlehengeberin ihre Forderung abschreibt. Falls das Darlehen als nachträglich simuliert gilt, ist die geldwerte Leistung in diesem Zeitpunkt aufzurechnen. (Bundesgericht, 30. Januar 2012, 2C_961 und 962/2010).
Empfehlungen
- Prüfen Sie, ob solche Darlehen gegenüber dem statutarischen Zweck zulässig sind.
- Abschluss eines Darlehensvertrages, in welchem die Modalitäten (Verzinsung / Amortisation) zu marktüblichen Konditionen festgehalten sind.
- Haben Sie den Verdacht, dass das Aktionärskontokorrent oder –darlehen ein fiktives/simuliertes Darlehen darstellen könnte, nehmen Sie mit einem professionellen Steuerberater zur Abklärung Kontakt auf.
- Lassen Sie die steuerlichen Konsequenen abklären, bevor ein Aktionärsdarlehen/Darlehen an Stammanteilshalter abgeschrieben wird.
Autor: Martin Kempf, 4S Treuhand
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