KTG-Lösung – Macht ein Wechsel während Corona Sinn? 

Versicherungsprämien sollten regelmässig verglichen werden, wenn man Kosten sparen will. Aber gilt das dieses Jahr auch für die Krankentaggeldversicherung? Corona hat auch in der Versicherungsbranche einiges ins Wanken gebracht. Wir haben zwei Versicherungsexperten gefragt, was jetzt beim KTG-Neuabschluss oder dem -Wechsel wichtig ist.

Wie wirkt sich Corona auf die Krankentaggeldversicherung aus? 

Auch die Versicherungsbranche hat Corona kalt erwischt. Mit unseren Partnern Christian Beckstedde von der Swiss Life und Peter Wirthner von der Basler Versicherung klären wir die aktuell wichtigsten Punkte:


Wartefrist unter 30 Tage aktuell kaum möglich

Aktuell werden für neu abgeschlossene KTG-Versicherungen sehr selten Wartefristen unter 30 Tagen angeboten. Dies hat mit dem hohen Risiko der vielen Corona-Erkrankten zu tun. Die aktuellen Prämien wurden schliesslich letztes Jahr ohne dieses zusätzliche Risiko kalkuliert, so Beckstedde.

Es gibt deshalb Anbieter, die für einen bestimmten Zeitraum gar keine KTG anbieten, aber auch solche, die noch immer auch kürzere Wartefristen ermöglichen.

«Abhängig von der Rechtsform und der Branche wird die Wartefrist bei einer Anfrage auch individuell entschieden.» -Christian Beckstedde


Expertentipps für die Wahl der passenden KTG-Versicherung

  • Ein zentraler Aspekt ist die richtige Bestimmung der Wartefrist. Ein Beratungsgespräch lohnt sich, damit man so das optimale Mass an Schutz und Risiko einfacher festlegen kann. Die Zeit der Wartefrist muss aus dem eigenen Cashflow finanziert werden können. So ist es Unternehmen mit einem guten finanziellen Polster möglich, Prämienleistungen durch eine längere Wartefrist einzusparen. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeitenden sollte in diese Überlegung jedoch mit einfliessen.
  • Tipp für Neugründer: Die richtige Bestimmung der Wartefrist kann bei kleinen Unternehmen existentiell sein; ist diese zu lang, reichen die Rücklagen bei mehreren Krankheitsfällen eventuell nicht aus. 
  • Für eine reibungslose Abwicklung zwischen einem unfallbedingten und einem krankheitsbedingten Mitarbeiterausfall lohnt es sich, die UVG und die KTG beim gleichen Versicherungspartner abzuschliessen. 
  • Die verschiedenen Deckungshöhen können für die Mitarbeiterakquise eine wichtige Rolle spielen. Je höher die Deckung, desto besser der Schutz und desto attraktiver das Unternehmen.
  • Einige Anbieter wie die Baloise bieten z.B. beim Abschluss eine Prämiengarantie für 5 Jahre an.
  • Bei einem Wechsel gilt ausserdem: 

«Ein guter Schadensverlauf im bisherigen KTG-Vertrag hilft dabei, einen Wechsel des KTG-Versicherers vorzunehmen.» -Peter Wirthner


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    Eine Prognose ist derzeit noch schwierig

    Der Kostendruck in der Versicherungsbranche führt dazu, dass sich Anbieter aus dem  KTG-Markt zurückziehen oder die bestehenden Verträge an grössere Versicherungen verkaufen. Corona kann diese Beobachtung noch verschärfen. Es ist denkbar, dass die wirtschaftlichen Einbrüche zu weiteren Unternehmensschliessungen führen, was sich somit auch auf die Versicherungsverträge auswirkt. Eine klare Prognose ist noch nicht möglich.


    Die Krankentaggeldversicherung kurz erklärt: 
    • Mit der Krankentaggeldversicherung wird der Lohnausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Mutterschaft ersetzt. Somit entsteht für das Unternehmen ein kalkulierbares Risiko in Form von Prämienzahlungen, denn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in jedem Fall Pflicht – ob mit oder ohne KTG.
    • Die Wartefrist kann i.d.R. 7, 14, 30 oder 90 Tage betragen, wobei 30 Tage die Norm ist. Während dieser Wartefrist ist die Lohnfortzahlung Pflicht des Arbeitgebers, danach übernimmt die Versicherung.
    • Je kürzer die Wartefrist, desto höher sind die Prämien, da das Risiko des Anbieters steigt.
    • Die Deckungshöhe kann 80%, 90% oder auch 100% betragen.
    • Untersteht ein Unternehmen einem Generalarbeitsvertrag (GAV), muss die KTG dessen Mindestleistungen entsprechen.
    • Falls Sie bereits eine KTG-Versicherung abgeschlossen haben und Alternativen prüfen möchten, bleibt Ihnen für eine Kündigung noch bis Ende September Zeit. 

    Wir empfehlen, die bestehende KTG-Lösung regelmässig zu prüfen und eine solche unbedingt abzuschliessen, wenn Sie noch nicht gegen Krankheitsausfälle versichert sind. In der Kombination mit der obligatorischen UVG – Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden ausserdem einen kompletten Schutz rund um Krankheit und Unfall. GRYPS hilft Ihnen, den passenden Anbieter für Ihre Sozialversicherungen zu finden.

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