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Betriebliches Gesundheitsmanagement zahlt sich aus


Krankheits- und unfallbedingte Absenzen Ihrer Belegschaft kosten und stellen Sie vor organisatorische Herausforderungen. Mit einem betrieblichen Gesundheits­management haben Sie es in der Hand, solche Absenzen zu ver­hindern oder mindestens zu reduzieren.

Hinzu kommt, dass Sie auch gesetzlich verpflichtet sind, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Arbeits­platz zu schützen und Präventions­massnahmen zu ergreifen (Art. 328 OR und Art. 6 ArG). 


Arbeitsunfähigkeit verhindern – Prävention

Eine erste Massnahme: Verhindern Sie Präsentismus – also, dass Angestellte zur Arbeit erscheinen, obwohl sie gar nicht arbeitsfähig sind. Wer krank zur Arbeit kommt, schadet nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern auch dem Betrieb: durch reduzierte Leistung, mehr Fehler, höhere Unfall­gefahr – und Ansteckung der Kolle­ginnen und Kol­leg­en. Das kommt Sie teurer zu stehen, als wenn der An­ge­stellte seine Krank­heit auskuriert.

Tipp: Schicken Sie eine Mitarbeiterin, die offensichtlich krank zur Arbeit erscheint, nach Hause oder zum Arzt. Machen Sie auch in Ihrem Personalreglement deutlich, dass Sie Präsentismus nicht dulden.

Schutz der Mitarbeitenden – Risikobeurteilung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Angestellten gewährleisten. Dazu gehören:

  • Die je nach Arbeit nötigen Sicherheitsvorkehrungen und Schutz­ausrüstungen
  • Gesundheitlich unbedenkliche Arbeits­räume: Schutz vor Witterungs­einflüssen und Lärm, ausreichende Helligkeit, Schutz vor Luft­verschmutzung und elektro­magnetischen Feldern, Schutz vor Passi­vrauchen
  • Ergonomische Arbeitsplätze, Maschinen und Geräte
  • Angemessenes Arbeitspensum, Schutz vor übermässigem Stress
  • Schutz der Persönlich­keit, insbesondere Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung

Mit einer Risiko­beurteilung (siehe untenstehende Vorlage) können Sie die in Ihrem Betrieb vorhandenen gesund­heit­lichen Risiken analysieren und die nötigen Mass­nahmen treffen. 

Tipp: Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden in die Risiko­beurtei­lung mit ein. Diese wissen am besten Bescheid über ihre Tätigkeit. Zudem haben sie gemäss Gesetz ein Mitspracherecht in Fragen der Arbeits­sicher­heit und des Gesund­heits­schutzes.

Vorlage: Checkliste Risikobeurteilung Arbeitsplatz

Massnahmen zur Gesundheits­förderung

Aus Ihrer Risiko­analyse leiten Sie verschiedene Ziele und Massnahmen für die Förderung eines gesundheits­bewussten Verhaltens Ihrer Beleg­schaft ab. Sie sorgen damit auch für gesundheits­fördernde Arbeits­plätze – einige Beispiele:

  • Schutzkleidung vorschreiben und bereitstellen
  • Informationen und Kurse anbieten: Stressmanagement, Raucherberatung, Ernährungsberatung
  • Bewegungsförderung: Rabatte für Fitness­abos, Firmen­lauf organisieren
  • Entspannungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen: Ruheraum, Massage in Mittagspause
  • Rauchfreie Arbeitsplätze sicherstellen – zum Bei­spiel auch bei Eingängen
  • Ergonomische Arbeits­platz­gestaltung sicherstellen
  • Anlaufstelle für Gesundheits­themen schaffen, Case Management anbieten
  • Gutes Arbeitsklima fördern (Konfliktmanagement, Führungs­grundsätze etc.)
  • Für abwechslungsreiche Arbeits­inhalte sorgen
  • Flexible Arbeitsmodelle anbieten für eine bessere Verein­barkeit von Privat- und Berufs­leben: Home­office, Gleit­zeiten, Teil­zeit­arbeit, unbezahlter Urlaub, Job­sharing etc.
  • Einhaltung der Arbeits­zeiten gemäss Arbeits­gesetz sicherstellen: Abbau von Überzeiten veranlassen, Ein­halten der Pausen und Ruhe­zeiten

Gut zu wissen: Unfallversicherungen, beispielsweise die Suva, bieten auf ihren Websites Tipps für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Bei der EKAS finden Sie Hinweise, worauf Sie für einen ergonomischen Arbeitsplatz im Büro achten müssen.

Personalplanung anpassen

Rechnen Sie in Ihrer Personaleinsatz­planung mit einer bestimmten Absenz­quote aufgrund von Erkrankungen und Unfällen. Beim Bundesamt für Statistik finden Sie eine ganze Reihe branchen­spezifischer Absenz­zahlen. Planen Sie Ihr Personal nicht am Limit. Ihre Beleg­schaft kann bei einer realistischen Planung die meist unvor­her­gesehenen Absenzen von Kollegen auffangen, ohne dass Ihr Betrieb mit dem Arbeits­gesetz in Konflikt gerät – etwa indem die Höchst­arbeits­zeiten eingehalten oder Kompensations­tage zeit­gerecht eingezogen werden können.


Absenzenmanagement

Mit einem aktiven Absenzenmanagement können Sie die Absenz­zeiten Ihrer Angestellten beein­flussen und allenfalls gar Absenzen vermeiden. Dabei gilt: Je früher Sie bei krankheits- und unfall­bedingten Ausfällen inter­venieren, desto grösser ist die Chance auf eine verkürzte Arbeits­unfähigkeit Ihrer Angestellten. Natürlich gibt es Absenzen, auf die weder Sie noch Ihre Mitarbeitenden einen Einfluss haben – etwa wenn ein Ange­stellter verunfallt. Auch in einem solchen Fall ist aber eine sorgfältige Be­glei­tung nützlich, um den Wieder­einstieg des Betroffenen positiv zu ge­stalten. 

Klare Absenzenregelung

Geben Sie klare Regeln vor und kontrollieren Sie deren Ein­haltung. Ihre Ange­stellten sollen wissen, wer im Betrieb bei Bedarf in Gesundheits­fragen Beratung anbietet, wie sie sich im Geschäft bei Unfall oder Krank­heit abmelden und wann sie ein Arzt­zeugnis bringen müssen.

Neben den direkten Vorgesetzten werden je nach Grösse Ihres Betriebs unter­schiedliche Personen als Ansprech­partner dienen, wenn Mitarbeitende Gesundheits­fragen haben:

  • Mikrounternehmen (0–9 Mitarbeitende) → Geschäfts­führerin
  • Kleinunternehmen (10–49 Mitarbeitende) → Geschäfts­führer
  • Mittelunternehmen (50–249 Mitarbeitende) → Personal­verantwortliche
  • Grossunternehmen (ab 250 Mitarbeitenden) → Interner Case Manager und Personal­verantwortliche 

Vorlage: Merkblatt Absenzenmanagement für Führungskräfte

Früherkennung

Stellen Sie plötzliche Verhaltens­änderungen und/oder Leistungs­einbrüche fest, sprechen Sie die Mitarbeiterin zeitnah an. Es besteht die Möglich­keit, dass eine solche Veränderung auf eine verschlechterte Gesundheits­situation der Mitarbeiterin zurückgeht. Halten Sie Ihre Beobachtungen fest und prüfen Sie, ob die Mitarbeiterin individuelle Unter­stützung benötigt – möglichst bevor Absenzen entstehen. 

Beispiel: Eine Mitarbeiterin erzählt Ihnen, dass Sie als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern aktuell auch ihren schwerkranken Vater pflegt und dass diese private Situation sie belastet. Fragen Sie nach, was Ihre Mitarbeiterin brauchen würde, damit sich die Situation etwas entspannt. Je nach Fall gibt es ganz unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten: Sie zeigen der Mitarbeiterin, was es an unentgeltlichen Beratungsangeboten gibt. Sie bieten ihr an, das Arbeitspensum für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren. Oder Sie vereinbaren, dass die Frau an zwei von drei Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten kann, damit ihr Arbeitsweg von einer Stunde wegfällt.

Rückkehr nach einer Absenz

Führen Sie, wenn ein Mitarbeiter von einer Absenz zurückkommt, jeweils ein wohlwollendes Rückkehrgespräch (siehe Anleitung unten). Ziel dieses Gesprächs ist es, eine Integration in den Arbeits­alltag zu unterstützen und weitere Absenzen zu verhindern. Zudem ist es – unabhängig von der Dauer der Absenz – wichtig, dass die Mitarbeitenden merken, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Fürsorge­pflicht wahrnehmen, sich um jeden einzelnen kümmern. Fragen Sie kranke oder verunfallte Mitarbeitende bei der Rück­kehr an den Arbeits­platz nach ihrem Gesundheits­zustand und danach, ob sie Unter­stützung benötigen.

Gut zu wissen: Stehen Sie einem grösseren Unternehmen vor, werden Sie das Rückkehrgespräch nicht selber führen, sondern von dem oder der direkten Vor­gesetzten führen lassen. Diese sind näher bei «ihren» Mit­arbeitenden.

Anleitung: Rückkehrgespräch

Case Management und Einbezug der IV

Geht es um eine länger andauernde, komplexe Krankheit, empfiehlt es sich, eine Case Managerin und/oder die IV einzuschalten. Führen Sie in solchen Fällen regelmässige Gesundheits­gespräche – einmal im Monat –, um den betroffenen Mitarbeiter zu unter­stützen und damit Sie besser planen können.

 

 ensa Kursangebot: Erste-Hilfe-Kurs für die Belegschaft

Gerade am Arbeits­platz können sich anbahnende psychische Probleme frühzeitig erkannt und damit viel Leid und hohe Folge­kosten auch für die Unternehmung oder die Organi­sation vermieden werden. Erst­helfende Arbeits­kolleginnen und Arbeis­kollegen können noch wirksamer und schneller Erste Hilfe leisten als Führungs­kräfte. Idealer­weise ermöglichen Abteilungs- oder Team­leitende den Besuch des Kurses während der Arbeits­zeit und auf Kosten der Firma oder bezahlen die Kurs­gebühr, wenn Mitarbeitende das Erst­helfer­zertifikat in der Frei­zeit erlangt haben.

Kursteilnehmende lernen die Grund­lagen über verschiedene psychische Probleme und üben die 5 Schritte der Ersten Hilfe, wenn Erwachsene Hilfe brauchen.

ensa Kursangebot: Erste-Hilfe-Gespräche für Führungs­kräfte

Als Führungs­kraft lernen Sie auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu achten, Veränder­ungen früh­zeitig wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Sie lernen An­zeichen psychischer Krank­heiten kennen und üben in mehreren Rollen­spielen Erste-Hilfe-Gespräche zu führen.

Zur Kursübersicht

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 Wissenspodcast «Durchblick» – Depression, ADHS, Essstörungen: Was tun, wenn Kinder psychisch krank werden? 

Aufwachsen zwischen Smartphone, Klimakrise und Pandemie - die junge Generation ist psychisch im Vergleich zum Rest der Bevölkerung am meisten belastet. Wie gehen junge Menschen mit diesen und anderen psychischen Belastungen um, und wie gehen Eltern, aber auch wir als Gesellschaft mit ihnen um? Diesen Fragen geht der Blick in seinem Wissenspodcast «Durchblick» nach.

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