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Die Unfallversicherung

Das UVG ist ein Rahmengesetz (Obligatorische Unfallversicherung UVG), dieses Gesetzt sieht eine Abdeckung bis zu einer versicherten Lohnsumme von CHF 126'000 vor. Löhne die höher sind können über die UVG-Zusatzversicherung gemäss VVG (Versicherungsvertragsgesetz) abgedeckt werden. Die Zusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Das Unfallversicherungsgesetz UVG sieht zwei Bereiche vor:
  • Betriebsunfall-Gesetz BU (deckt die Kosten eines Unfalls bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ab)
  • Nicht-Betriebsunfall-Gesetz NBU (deckt die Kosten eines Unfalls, der nicht während dem Ausüben der Erwerbstätigkeit geschieht ab)

Jede berufstätige Person in der Schweiz muss obligatorisch gegen Unfall versichert sein (BU). Nicht berufstätige Personen und Kinder müssen sich gegen die Folgekosten bei Unfall obligatorisch bei der Krankenkasse versichern lassen.

Viele Branchen können den Versicherungsanbieter frei wählen. Dabei unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Versicherungen nicht. Einzig die Verwaltungskosten können unterschiedlich sein. Einige Branchen, zum Beispiel aus dem Baugewerbe, sind gezwungen, die Unfallversicherung bei der halbstaatlichen Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA abzuschliessen.

 



 

Glossar:

SozialversicherungenKrankentaggeld, AHV, Pensionskasse - BVG, Drei-Säulen-Prinzip, Verträge und Offerten, Versicherungsbroker

 

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