Das Drei-Säulen-Prinzip der SchweizDie Vorsorge für das Alter, bei Invalidität oder Todesfall wird in der Schweiz durch das Drei-Säulen-Prinzip geregelt. Mit diesen 3 Säulen wird sichergestellt, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen im Alter, bei Krankheit oder Unfall finanziell genügend abgedeckt sind und in keine wirtschaftliche Not geraten.Die 1. Säule
Die obligatorische Krankenversicherung kann im weiteren Sinne auch zur 1. Säule gerechnet werden, da dadurch für jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall obligatorisch abgedeckt sind. Als Ausnahme gelten die Betriebsunfälle, welche durch die obligatorische Betriebsunfallversicherung gedeckt sind. AHV, IV, ALV*, EO und Familienausgleichskasse:Auch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zur 1. Säule. Lesen Sie mehr über die AHV. Familienausgleichskasse (FAK)Die Beiträge an die Familienausgleichskasse werden zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt und betragen je nach Kanton ca. 1,8% der AHV-Lohnsumme. Bezugsberechtigt ist jeweils ein Elternteil – Die Kinderzulagen pro Kind ist von Kanton zu Kanton verschieden. 2. SäuleDie 2. Säule bietet allen berufstätigen Personen einen weiteren Schutz. Deshalb wird sie oft auch als die Berufliche Vorsorge bezeichnet. Sie besteht aus den Bereichen:
Ziel der 2. Säule ist der Erhalt des Lebensstandard aller berufstätigen Personen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und beim Tod des Versorgers. Sie ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung zur 1. Säule. Die 2. Säule beinhaltet zudem auch die Berufliche Vorsorge (BVG), die Pensionskasse, die Unfallversicherung und das Krankentaggeld. Lesen Sie hier mehr zu diesen Themen. 3. SäuleBei der 3. Säule geht es um das freiwillige Sparen. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung der 1. und 2. Säule um den Lebensstandard bei Pensionierung oder Arbeitsunfähigkeit beibehalten zu können. Auch das private Sparen gehört bereits zur 3. Säule. Zusätzlich gibt es viele Angebote aus dem Banken- und Versicherungsumfeld. Viele Versicherte nutzen diesen Bereich für die Steueroptimierung, können doch eingezahlte Beträge bis zu einem bestimmten Bereich von den Steuern abgezogen werden.
Glossar: Sozialversicherungen, Unfallversicherung - UVG, Krankentaggeld, AHV, Pensionskasse - BVG, Verträge und Offerten, Versicherungsbroker |
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