KrankentaggeldWird ein Arbeitnehmer krank und kann die Arbeit nicht mehr ausführen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn meistens während zwei Jahren weiter zu entrichten. Gegen diese Kosten kann sich der Arbeitgeber mit der Krankentaggeldversicherung absichern. Diese Versicherung ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Nach den zwei Jahren treten meistens Leistungen aus der IV (1. Säule) und der Beruflichen Vorsorge (2. Säule) in Kraft. Der Arbeitgeber kann wählen, ab dem wievielten Krankheitstag die Krankentaggeldversicherung einspringen soll. Dies kann bereits ab dem 2. Krankheitstag sein, oder aber erst nach 30 Tagen. Die Frist wirkt sich dementsprechend auf die Prämie aus und sollte beim Vergleich unterschiedlicher Offerten berücksichtigt werden.
Glossar: Sozialversicherungen, Unfallversicherung - UVG, AHV, Pensionskasse - BVG, Drei-Säulen-Prinzip, Verträge und Offerten, Versicherungsbroker
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