Berufliche Vorsorge BVG / Pensionskasse
In der Beruflichen Vorsorge werden die Bereiche Altersvorsorge und die Folgen von krankheitsbedingter Invalidität und Tod der 1. Säule ergänzt. Die Berufliche Vorsorge wird von Pensionskassen, Versicherungen und autonomen Sammelstiftungen angeboten.
Die Berufliche Vorsorge teilt sich in einen Spar- und in ein Risikoteil auf. Für beide Bereiche gilt es, sich vor dem Vergleich der verschiedenen Angebote im klaren zu sein, was versichert werden soll und wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Bei Selbständigerwerbenden ohne Kind kann zum Beispiel für die IV-Kinderrente das Minimum gewählt werden.
Der Sparteil einer Pensionskasse umfasst das Sparen für das Alter. Die wichtigsten Punkte, die dabei beachtet werden müssen:
- Wie viel Kapital soll im Alter zur Verfügung stehen und welchen Spareinzahlungsteil soll pro Jahr von den Steuern abgezogen werden können? Je nachdem ergibt sich ein höherer oder niedrigerer Sparsatz. Übliche Sätze sind 6/8/11/13% oder 7/10/15/18% ansteigend mit dem Alter. Grosse Firmen können individuelle Sparpläne ausarbeiten, bei kleinen KMU stehen aber meistens nur fixe Sätze zur Verfügung.
- Wie hoch ist der Zinssatz auf das BVG-Vermögen und das überobligatorische Altersguthaben? Dabei dienen die obligatorischen Sätze nicht als Vergleichsgrundlage. Wichtig ist, die ausbezahlten Sätze der vergangenen Jahre zu vergleichen. Je nach Geschäftsresultat wird mehr als die obligatorisch vorgeschriebenen Sätze ausgeschüttet was sich im Ansparen des Altersguthaben je nachdem anders auswirkt.
- Wie hoch ist der Umwandlungssatz? Was wird im Alter tatsächlich ausgezahlt?
- Wie viel vom angesparten Altersguthaben wird bei Todesfall dem Partner ausbezahlt?
Der Risikoteil ergänzt die Vorsorge bei Invalidität oder Tod durch Krankheit. Dieser Teil umfasst:
- IV-Rente
- IV-Kinderrente
- Partnerrente bei Todesfall
- Partnerkapital bei Todesfall
- Waisenrente
Als erster, wichtigster Punkt ist festzulegen, wie hoch das ausbezahlte Kapital bei Todesfall oder Invalidität sein soll.
- Zahlungen aus der 1. Säule: 40%
- Zahlungen aus der 2. Säule?
- Übliche zu erreichende Weiterzahlung des Salärs?
Wichtig ist sicherzustellen, dass bei einem Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern Gleiches mit Gleichem verglichen wird. Die Sparbeiträge und die Kosten für die Risikobeträge sollten dabei separat ausgewiesen werden. Nur so können die Risikobeiträge, welche die eigentlichen Kosten sind, auch 1:1 verglichen werden. Die Gesamtkosten der jeweiligen Versicherung können bei unterschiedlichen Sparbeiträgen nicht verglichen werden.
Wann muss eine BVG Versicherung abgeschlossen werden?
- wenn das Jahreseinkommen höher als CHF 20'880.-- ist
- Bei befristeten Arbeitsverträgen der Monatslohn hochgerechnete auf 12 Monate den Betrag von CHF 20'880 nicht übersteigt
- Wenn das Jahreseinkommen > 20'880 CHF, es sich aber um ein einmaliges, befristetes Arbeitsverhältnis von max. 3 Monaten handelt, muss als einzige Ausnahme keine BVG Versicherung abgeschlossen werden.
Glossar:
Sozialversicherungen, Unfallversicherung - UVG, Krankentaggeld, AHV, Drei-Säulen-Prinzip, Verträge und Offerten, Versicherungsbroker
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