Die AHV - Obligatorische RentenversicherungAHV, IV, ALV*, EO und Familienausgleichskasse:Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz. Die Renten werden bei Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr und bei Männern ab dem vollendeten 65. Altersjahr ausbezahlt. Die Höhe der Rente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard auch nach der Pensionierung beizubehalten. Aus diesem Grund wurde in der Schweiz das 'Drei Säulen Prinzip ' eingeführt. Das zweckgebundene Sparen der 2. und 3. Säule und die zusätzlichen Risikoversicherungen dienen der Erhaltung des Lebensstandards. Sobald eine Erwerbstätigkeit besteht muss das Kantonale Sozialversicherungsamt SVA informiert werden. Der Beitritt erfolgt unabhängig der Höhe des Lohnes und der Anzahl der erbrachten Arbeitsstunden. Die %-Sätze für das Jahr 2010/2011:AHV/IV/EO/ALV*
*Die ALV ist nicht Bestandteil der 1. Säule Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet zusätzlich zu den obigen Leistungen einen AHV Verwaltungskosten Beitrag zu entrichten. Die Sätze sind Versicherung zu Versicherung verschieden. Jeder Kanton verfügt über eine Sozialversicherungsanstalt SVA, die jedes Unternehmen versichern muss. Zudem bieten sehr viele Verbände für ihre Mitglieder Lösungen an. Die abzurechnenden %-Sätze sind überall gleich. Allerdings unterscheiden sich die Angebote im Bereich AHV Verwaltungsgebühren. Vor dem Abschluss lohnt sich ein Vergleich sicher.
Glossar: Sozialversicherungen, Unfallversicherung - UVG, Krankentaggeld, Pensionskasse - BVG, Drei-Säulen-Prinzip, Verträge und Offerten, Versicherungsbroker |
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